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Auch Barselonius, übereinstimmend mit den übrigen jüdischen
Gelehrten, gibt hinsichtlich der Grösse dieselbe Längenausdehnung
des Gürtels an. Es hätte dann allerdings dieser Gürtel eine un-
glaublich grosse Ausdehnung gehabt, wenn man, den Berechnun-
gen von R. Meier ap. Buxtorf histor, arc. foed. e. 7. zufolge,
annimmt, dass eine heilige Elle, die nachweislich zur Bemessung
aller Geräthschaften des Tempels gebraucht wurde, eine Länge
von 6 flachen Händen hatte. Setzt man die flache Hand auf vier
Finger Breite an und berechnet auf den Finger einen Zoll, so
hatte die heilige Elle 24 Zoll und würde demnach der Gürtel
die fast hinderliche Länge von 62 Fuss gehabt haben. Hinsicht-
lich der Breite des priesterlichen nligamentum" weicht jedoch
Josephns von der Angabe des Maimonides insofern ab, als der
Erstere angibt, dass der Gürtel 4 Finger breit gewesen, wogegen
der Zweite mit Bestimmtheit versichert, derselbe sei nur 3 Finger
breit gewesen.
Weil alle priesterlichen Gewänder des Alterthums ohne Naht
gewirkt sein mussten, so war auch der Gürtel gleichsam rund und
ohne Ende gewebt, so dass er im Innern hohl war, ähnlich der
abgezogenen Haut einer Schlange. Denselben Ausdruck braucht
auch Flavius Josephus, wo er in seinen „Alterthümern" von
Gürtel spricht. Dadurch, dass im Alterthum der Gürtel in
Weise eines Beutels oder einer Sehlangenhaut hohl gewebt war,
kam es auch, dass die Römer, namentlich das Militair, das Sti-
pendium häufig im Gürtel zu tragen pflegten. 1) Auch war das
bei den profanen Leibbinden der Juden Fall, dass sie sich näm-
lieh des Gürtels gleichsam als Geldbeutels bedienten, wodurch
auch die betreffenden Stellen bei Matth. Cap. X, 9. und bei
Marc. VI, 8. ihre Erklärung finden. Es entsteht hier mm
noch die Frage, in welcher Weise die oft gedachte priesterliehe
"faseia", die eine so grosse Länge hatte, getragen wurde,
Nach Flavius Josephus 1) wurde dieser 32 Ellen lange Gürtel
mehrmals um den Oberkörper geschlungen, „semel atque ite-
rum".' Die beiden unten ausmündenden Streifen flossen dann
reich bis zum Knöchel herunter, wenn der Priester nicht im
Dienste war, damit, wie der ebengedachte Gewährsmann angibt,
dadurch die WVürde und die Feierlichkeit des AIlZugQg gehoben
wurde. Nach Josephus scheint also der Gürtel doppelt um den
Oberleib gewunden worden zu sein. Istdas der Fall, so musste,
2) Vgl. Vopiscus in vit. Aureliani.
) Antiq. lib. III, cap. VIII.