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beschaffen, nur mit dem Unterschiede, dass der Leibrock im A.
T. mehr auf die Grösse und Ausdehnung des Körpers berechnet
war und enger denselben umschloss. Auch der Stoff, woraus die
Tunik ehemals und die Albe heute angefertigt wurde, ist vielfach
als ein verwandter zu betrachten, indem ehemals wie auch heute
dieses priesterliehe Üntergewand aus reinem Leinen angefertigt wer-
den mnsste. Wenngleich auch der Grundstoff, woraus nach der
Vorschrift des Exodus der Talar der alt-testamentarischen Opfer-
priester angefertigt wurde, von kostbarem Byssus, d. h. dem fein-
sten Pelusinischen Leinen war, und mit dieser Feinheit des Materials
der heutige zu den priesterlichen Alben benutzte Leinenstoff nicht
immer einen strengen Vergleich aushalten dürfte, so kamen doch im
Mittelalter die Alben, besonders aber die Pontifical-Alben der
Bischöfe, was Feinheit und Kostbarkeit des Materials betraf,
den feinen Byssusgewvändern im Alterthume bedeutend näher
und übertrafen dieselben an Feinheit des Stoffes und der
kunstreiehen Ausstattung um Vieles. Es wurden nämlich die
reichern bischöflichen Alben häufig aus weisser Seide ange-
fertigt und pflegten die Säume derselben meistens mit kost-
baren Goldstickereien verziert zu Werden. Auch in Bezug
auf die symbolische Bedeutung finden sich verwandtschaftliche
Analogieen sowohl hinsichtlich der Tunik im A. T. und der
Albe im N. T. Beide priesterliche Gewänder zeichneten sich,
wie bereits oben bemerkt, durch ihre blendend weisse Farbe
aus, hergenommen nicht von der WVolle eines unreinen Thie-
res, sondern aus den feinsten Fasern einer Pflanze (linum) und
versinnbilden, altern Symbolikcrn zufolge, die äusserc Unschuld
und Makellosigkeit, womit der Priester geziert sein soll, wenn
er mit reinen Händen das Versöhnungsopfer dem Allerhöchsten
dar-zubringen im Begriffe steht.
Der
Gürtel,
"balteus
zonaf",
Tafel
Fig
Nach Anlegung des Leibroeks umgürtete sich der jüdische
Opferpriester nach der Vorseluiift des Herrn 1) mit einer Leih-
binde. Hinsichtlich der materiellen und künstlerischen Beschaf-
fenheit dieses "lmlteus" muss angegeben werden, dass, ohne
Lib.
Exnd.
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oflf"
XXIX,
und
XXXIX,