Volltext: Geschichte der liturgischen Gewänder des Mittelalters oder Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ornate und Paramente in Rücksicht auf Stoff, Gewebe, Farbe, Zeichnung, Schnitt und rituelle Bedeutung nachgewiesen und durch zahlreiche Abbildungen erläutert (Bd. 1)

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ähnlichen Gewandes beim Baden sich bedient, gewesen sein 
müssen, und dass sie also herunterreichten von den Lenden bis 
zu den Knieen. Danlit nun diese Beinkleider, deren lilorm und 
Gestalt wir eben angedeutet haben, nach der Anlegung befestigt 
werden konnten, so befanden sich an dem obern Rande mehrere 
Oellnungen zum Durchziehen eines schmalen Bandes. Diese 
Schnur wurde nach der Anlegung der Feminalien angezogen und 
durch einen Strick befestigt. Die Zusammenschnürung dieses 
Untergewandes wurde unterhalb der Brust um die Lenden vor- 
genommen. Da, wiefyorher angegeben, dieses ehengedaehte Un- 
tergewand aus einem Stücke gewebt war und nach keiner Seite 
Oeffnungen hatte, so leuchtet es ein, dass bei Verrichtung von 
Bedürfnissen dasselbe losgelöst werden musste. 
Hinsichtlich des Zweckes und der Bestimmung dieser 
Hbrachae" deuten wir im Vorbeigehen darauf hin, dass das Ge- 
setz dieses bedeckende "Untergewand schon deswegen ausdrück- 
lich vorgeschrieben habe, um den Priestern des reinen Jehova- 
Dienstes auch in ihrer Bekleidung eine Unterscheidung zu geben 
von den Crützendienernqdes läaal-Pehors, die, wie wir das oben 
andeuteten, einem schändlichen Culte ohne Bedeckung oblagcn. 
Auch hatte dieses Untergewand noch den nähern Zweck, dass, 
wenn der Opferpriester bei seinen verschiedenen Verrichtungen 
im Tempel vor den Augen des Volkes durch irgend eine Ver- 
anlassung hinstürzte, die priesterliehe Würde nicht durch eine 
unzicrnende Entblössung gefährdet werden konnte. Maimonitles 
fasst in seinem More Novoehim, Lib. III, Cap. LX die 
Gründe, weswegen die Priester durch das Gesetz gehalten waren, 
diese Unterkleider zu gebrauchen, im Folgenden zusammen, in- 
dem er sagt: „Jam pridem nosti manifesto cultum Pehoris illis 
temporibils postulasse, ut verenda detegerent; ideo jussit Deus 
sacerdotibus, ut facerent sibi brachas, ad tegcndam nuditatem 
tcmpore ministerii, eadem etiam de causa prohibitum fuit, ad al- 
tai-e m; aseenderent per gradus, ne eorum nuditas detegeretur." 
Der 
Leibrock, 
"tunica 
talaris" 
(chethoneth). 
Tafel 
Fig_ 
Als zweiten Gewandstüekes bediente sich der Opferpl-iester, 
nach Anlegung der ebengedachten Unterkleider, eines den Über- 
körper eng umgebenden Leibrockcs, der bis zu den Filssexx hin 
faltenreieh hcruntcrfloss und bis zu dem Knöchel des Ihlsscg
	        
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