284
den Altardienst grösstentheils in Klöstern geübt wurde. Nicht
lange jedoch waren die Innungen in Ausübung dieses ehedem
von kirchlichen Genossenschaften vorzugsweise gepflegten und
entwickelten Kunstzweiges eingetreten, so glaubten die Zunftmeister
der Bild- und Whppensticker Kölnfs, dass Innungsmitglieder nur
allein befugt und berechtigt seien, jenen sehr ergiebigen Kunst-
zweig auszubeuten, der vorzugsweise von der Kirche grossgezogen
und gehoben worden war. Namentlich wachte die einflussreiche
Zunft der Bild- und Wappensticker, die ebenfalls Mitglieder unter
den Rathsherren der Stadt zählte, mit Eifersucht darüber, dass die
kunstgeübten Hände in den vielen Frauenklöstern bei Anfertigung
kirchlicher und profaner Stickereien keine Concurrenz herbeiführten.
Mehrmals scheint es, den Rathsprotocollen vom alten Köln zu-
folge, zwischen verschiedenen Nonnenklöstern einerseits, die sich
das Ehrenvorrecht nicht nehmen liessen, für die Zierde der Kir-
chen bei Ausführung reicher Stickereien thätig zu sein, und an-
derntheils zwischen der Zunft der Bild- und Wappensticker zu häu-
figen Reibereien und gegenseitigen Klagen gekommen zu sein über
Beeinträchtigung des zünftigen Gewerkes. Diese wachsende Eifer-
sucht der YVappensticker Küln's gegen die Klöster, in welchen
ebenfalls Stickereien angefertigt wurden, war so gross, dass sogar
in verschiedenen Zeitläuften Gewaltthätigkeiten von Seiten der
bürgerlichen Wappenstickel- gegen den schwachem Theil, die
Conventualen, ausgeübt wurden. So zogen, wie das einem der
frühern Rathsprotocolle ausführlicher zu entnehmen ist, 1482 meh-
rere Wappensticker vor das sogenannte Schellen-Convent auf der
Gereonsstrasse, erbrachen daselbst gewaltsam die Thüre und
drangen so in die innern Räume des Klosters ein. Diese Ge-
waltthat veranlasste natürlich eine Beschwerde beim Rathe der
Stadt von Seite der Conventualinnen. Ein deshalb ergangener
Rathsbeschluss ermahnt ernstlich die Bild- und Wappensticker, von
derartigen Haussuehungen und „Unzüchtigkeiten oder Gewalt" fer-
nerhin abzustellen, fordert aber zugleich die Conventualinnen
eben so nachdrücklich auf, sich aller Kunstübungen, welche dem
Wappensticker-Amte zum Nachtheil seien, inskünftige zu ent-
halten.
Nachdem wir im Vorhergehenden eine kurze Uebersicht ge-
halten haben hinsichtlich der gestickten Kunstschätze, die sich an
ältern liturgischen Gewändern heute noch innerhalb der Mauern
Köln's vorfinden, setzen wir unsere früher begonnene Aufzählung
über ausgezeiehnetere mittelalterliche Stickereien fort, die Sich
in der külnischen Erzdiücese noch erhalten haben. VOP allen