tentbriefe, datirt: Ürleans 23. Nov. 1466, erlässt Ludwig XI. die
Verordnung, dass, um die jährliche Ausführung von 4-500,000
Thaler aus seinem Königreiche zu verhindern, in der Stadt Lyon,
„in welcher, wie es heisst, schon mit der Seidenfabrication ein An-
fang gemacht worden sei", ein eigenes Etablissement zur Anferti-
gung vor Seidenstoffen anzulegen sei.
Dieselbe Ordonnanz schreibt ferner Vor, dass von den Bür-
gern der Stadt Gefälle von 2000 Livres jährlich erhoben werden
sollen, um den Meistern mit ihren Gehülfen, die man heranziehen
würde, das Nöthige gewähren zu können, (lesgleichen auch den
Seidenfarbern. Obgleich die Lyoneser gegen das Königl. Patent,
das die Grösse und den Reichthum ihrer Stadt Jahrhunderte hin-
durch sichern sollte, nur der neuen Abgaben wegen, die es ihnen
auferlegte, protestirten, so unterliess der König nicht, seine Schöp-
fung in Lyon im Jahre 1469 durch neue Freibriefe zu befestigen
und zu erweitern. Dass die Manufacturen von Seidengeweben in
den beiden Hauptfabrikstädten Frankreichs Lyon und Tours schon
unter Carl VIII. einen blühenden Aufschwung genommen haben
müssen, ersieht man aus einem Erlasse des Königs vom 17. Juli
1494, worin er befiehlt, dass die in Lyon angefertigten Stoffe künf-
tig mit dem Stadtsiegel versehen werden, und dass ferner keine
Seiden-, Sammet- und Goldgewebe getragen werden sollten, die
nicht in Frankreich selbst angefertigt worden seien.
Franz I. war besonders darauf bedacht, die einträgliche Grün-
dung seiner Vorfahren durch ausgedehnte Privilegien zu erwveitern,
So gestattet eine Charts, vom Pariser Parlament am letzten August
des Jahres 1537 einregistrirt, dass alle Arbeiter i-n Seide und
Sammet zu Lyon, Genueser oder andere Fremden, Mobilien und
Immobilien jeder Art im Königreiche erwerben, dass sie darüber
testamentarisch verfügen und dass ihre Frauen, Kinder, Erben ih-
nen im vollen Genussc folgen könnten, wie wenn sie im Lande ge-
boren seien. Ferner sollten die Seidenweber Lyon's von allen Ab-
gaben, Steuern und sonstigen Lasten befreit sein. Diese um-
fangreichen und anlockenden Privilegien, die auch von den Nach-
folgern Franz' I. bestätigt und erweitert wurden, verfehlten nicht
Lyon bereits in der ersten Hälfte des XVLJahrhunderts zum
Hauptstapelplatze für in- und ausländische Seidenfabricate zu
machen.
Dass die Lyoneser schon damals es verstanden bei festlichen Ge-
legenheiten von ihren Luxusfabricaten zur Verherrlichung öffentli-
Nouvelles Archives du departement du Rhone, tom. II, Lyon, J. M. Barrct,
etc. 18-33, in 80, pag. 133, 1-34, 141, 142.