Volltext: Geschichte der liturgischen Gewänder des Mittelalters oder Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ornate und Paramente in Rücksicht auf Stoff, Gewebe, Farbe, Zeichnung, Schnitt und rituelle Bedeutung nachgewiesen und durch zahlreiche Abbildungen erläutert (Bd. 1)

 
tentbriefe, datirt: Ürleans 23. Nov. 1466, erlässt Ludwig XI. die 
Verordnung, dass, um die jährliche Ausführung von 4-500,000 
Thaler aus seinem Königreiche zu verhindern, in der Stadt Lyon, 
„in welcher, wie es heisst, schon mit der Seidenfabrication ein An- 
fang gemacht worden sei", ein eigenes Etablissement zur Anferti- 
gung vor Seidenstoffen anzulegen sei. 
Dieselbe Ordonnanz schreibt ferner Vor, dass von den Bür- 
gern der Stadt Gefälle von 2000 Livres jährlich erhoben werden 
sollen, um den Meistern mit ihren Gehülfen, die man heranziehen 
würde, das Nöthige gewähren zu können, (lesgleichen auch den 
Seidenfarbern. Obgleich die Lyoneser gegen das Königl. Patent, 
das die Grösse und den Reichthum ihrer Stadt Jahrhunderte hin- 
durch sichern sollte, nur der neuen Abgaben wegen, die es ihnen 
auferlegte, protestirten, so unterliess der König nicht, seine Schöp- 
fung in Lyon im Jahre 1469 durch neue Freibriefe zu befestigen 
und zu erweitern. Dass die Manufacturen von Seidengeweben in 
den beiden Hauptfabrikstädten Frankreichs Lyon und Tours schon 
unter Carl VIII. einen blühenden Aufschwung genommen haben 
müssen, ersieht man aus einem Erlasse des Königs vom 17. Juli 
1494, worin er befiehlt, dass die in Lyon angefertigten Stoffe künf- 
tig mit dem Stadtsiegel versehen werden, und dass ferner keine 
Seiden-, Sammet- und Goldgewebe getragen werden sollten, die 
nicht in Frankreich selbst angefertigt worden seien.  
Franz I. war besonders darauf bedacht, die einträgliche Grün- 
dung seiner Vorfahren durch ausgedehnte Privilegien zu erwveitern, 
So gestattet eine Charts, vom Pariser Parlament am letzten August 
des Jahres 1537 einregistrirt, dass alle Arbeiter i-n Seide und 
Sammet zu Lyon, Genueser oder andere Fremden, Mobilien und 
Immobilien jeder Art im Königreiche erwerben, dass sie darüber 
testamentarisch verfügen und dass ihre Frauen, Kinder, Erben ih- 
nen im vollen Genussc folgen könnten, wie wenn sie im Lande ge- 
boren seien. Ferner sollten die Seidenweber Lyon's von allen Ab- 
gaben, Steuern und sonstigen Lasten befreit sein.  Diese um- 
fangreichen und anlockenden Privilegien, die auch von den Nach- 
folgern Franz' I. bestätigt und erweitert wurden, verfehlten nicht 
Lyon bereits in der ersten Hälfte des XVLJahrhunderts zum 
Hauptstapelplatze für in- und ausländische Seidenfabricate zu 
machen. 
Dass die Lyoneser schon damals es verstanden bei festlichen Ge- 
legenheiten von ihren Luxusfabricaten zur Verherrlichung öffentli- 
Nouvelles Archives du departement du Rhone, tom. II, Lyon, J. M. Barrct, 
etc. 18-33, in 80, pag. 133, 1-34, 141, 142.
	        
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