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G ennnensclxneider.
Pompeius bezieht und den Stein für eines der Siegel dieses Römers hält. Es
macht daher einen sonderbaren Eindruck, wenn Kühler 14-3 Folgendes be-
merkt: .,Der Herakleskopf des vergeblichen Gnaeos konnte folglich (weil Köhler
die Künstlerinschriften der Andreinfscben Sammlung fast sämmtlich als aus
Betrug entstanden betrachtet) aus keiner verdächtigeren Quelle herrühren, als
aus der Sammlung des Andreini, und es leidet keinen Zweifel, dass, hätte sie
ihre Aufschrift nicht über hundert Jahre vor Andreini bekommen, er gerade der
Nlann gewesen sein würde, der am ntenigsten gezaudert hätte, sie damit zu ver-
sehen." Es leuchtet ein, dass bei einer solchen Befangenheit in den eigenen
Vorurtheilen eine klare Würdigung auch der einfachsten vorliegenden That-
sachen geradezu unmöglich wird. So heisst es nun von der Inschrift: „Die
Buchstaben des Namens, durch den dieses Werk, nach Viscontfs Meinung,
einem römischen Sclaven oder Freigelassenen zugeschrieben wird, und den
schon darum kein Vorurtheilsfreier für alt nehmen kann, sind zwar nicht übel
gerathen, tragen aber durch ihre Aehnlichkeit mit so vielen anderen Aufschriften
völlig das Gepräge ihres neuen Ursprungs." Nachdem er dann später auf das
Unbegründete der Meinung Fabens, dass der Stein zum Siegelringe des Pom-
peius gedient, hingewiesen, schliesst er weiter: ,.es ergiebt sich doch daraus so
viel, dass zu Orsini's und Faber's Zeit der Name Gnaeos auf Verlangen eines
Schlechtunterrichteten der Gemme in der Absicht eingeschnitten war, um sie
für den Siegelring des Pompeins auszugeben"; und dabei wird dann auf die
Steine des Action, Hyllos, Hellen und Aulos hingewiesen, welche damals ein
gleiches Schicksal erfahren hätten. Weiter heisst es 168: „Unnöthig ist es
zu bemerken, warum die Vornamen Cneius und Aulus das nicht anzeigen konn-
ten, was man damit bezweckte; dass durch" sie die Neuheit dieser Zugaben nur
zu sehr bekräftigt wird: und dass diese Vornamen, ihrer Unbestimmtheit wegen,
nicht einmal geeignet waren, die Besitzer der Ringsteine anzuzeigen. Uebri-
gens sind die Eigener der Hingsteine stets mit allen drei Namen, und seltener
im Nominativ, als im Genitiv auf ihnen gegraben." Wie hier alles auf Vor-
urtheil beruht, ist nicht schwer nachzuweisen. Ueber die Steine mit dem Namen
des Aetion, Hyllos u. s. w. ist schon früher gehandelt worden. Gesetzt nun aber,
man hätte zu Orsini's Zeit einen Stein durch eine Inschrift zu einem Siegel-
steine des Pompeius machen wollen, wie wäre man damals, wo gewiss noch
wenige Gemmeninschriften römischer Namen mit griechischen Buchstaben, wohl
aber schon eine Zahl rein römischer Inschriften bekannt sein mochte, auf den
Gedanken gekommen, den Pompeius durch seinen Vornamen in griechischer
Form bezeichnen zu wollen? Die einfachste und natürlichste Folgerung ist viel-
mehr, dass die Beziehung auf Pompeius erst aus der vorhandenen, vor Augen
liegenden Inschrift: IYNJIOC entstanden sei. Auffallend, aber doch nur schein-
bar auffallend ist allerdings die Unbestimmtheit des Vornamens zur Bezeich-
nung einer Person. Aber die Consequenz der lnschriften öffentlicher Monumente
dürfen wir nicht von denen der geschnittenen Steine verlangen, welche dem
Privatgebrailche dienten. Gerade durch den Privatgebrauch konnte die Be-
schränkung auf den Vornamen motivirt sein. Eben so konnte aber auch ein
berühmter Steinschneider sich durch einen solchen deutlich genug bezeichnet
erachten, wie wir in der neueren Zeit uns gewöhnt haben, eine Menge gerade