Volltext: Die Maler. Die Architekten. Die Toreuten. Die Münzstempelschneider. Die Gemmenschneider. Die Vasenmaler (Bd. 2)

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G ennnensclxneider. 
Pompeius bezieht und den Stein für eines der Siegel dieses Römers hält. Es 
macht daher einen sonderbaren Eindruck, wenn Kühler  14-3 Folgendes be- 
merkt: .,Der Herakleskopf des vergeblichen Gnaeos konnte folglich (weil Köhler 
die Künstlerinschriften der Andreinfscben Sammlung fast sämmtlich als aus 
Betrug entstanden betrachtet) aus keiner verdächtigeren Quelle herrühren, als 
aus der Sammlung des Andreini, und es leidet keinen Zweifel, dass, hätte sie 
ihre Aufschrift nicht über hundert Jahre vor Andreini bekommen, er gerade der 
Nlann gewesen sein würde, der am ntenigsten gezaudert hätte, sie damit zu ver- 
sehen." Es leuchtet ein, dass bei einer solchen Befangenheit in den eigenen 
Vorurtheilen eine klare Würdigung auch der einfachsten vorliegenden That- 
sachen geradezu unmöglich wird. So heisst es nun von der Inschrift: „Die 
Buchstaben des Namens, durch den dieses Werk, nach Viscontfs Meinung, 
einem römischen Sclaven oder Freigelassenen zugeschrieben wird, und den 
schon darum kein Vorurtheilsfreier für alt nehmen kann, sind zwar nicht übel 
gerathen, tragen aber durch ihre Aehnlichkeit mit so vielen anderen Aufschriften 
völlig das Gepräge ihres neuen Ursprungs." Nachdem er dann später auf das 
Unbegründete der Meinung Fabens, dass der Stein zum Siegelringe des Pom- 
peius gedient, hingewiesen, schliesst er weiter: ,.es ergiebt sich doch daraus so 
viel, dass zu Orsini's und Faber's Zeit der Name Gnaeos auf Verlangen eines 
Schlechtunterrichteten der Gemme in der Absicht eingeschnitten war, um sie 
für den Siegelring des Pompeins auszugeben"; und dabei wird dann auf die 
Steine des Action, Hyllos, Hellen und Aulos hingewiesen, welche damals ein 
gleiches Schicksal erfahren hätten. Weiter heisst es  168: „Unnöthig ist es 
zu bemerken, warum die Vornamen Cneius und Aulus das nicht anzeigen konn- 
ten, was man damit bezweckte; dass durch" sie die Neuheit dieser Zugaben nur 
zu sehr bekräftigt wird: und dass diese Vornamen, ihrer Unbestimmtheit wegen, 
nicht einmal geeignet waren, die Besitzer der Ringsteine anzuzeigen. Uebri- 
gens sind die Eigener der Hingsteine stets mit allen drei Namen, und seltener 
im Nominativ, als im Genitiv auf ihnen gegraben." Wie hier alles auf Vor- 
urtheil beruht, ist nicht schwer nachzuweisen. Ueber die Steine mit dem Namen 
des Aetion, Hyllos u. s. w. ist schon früher gehandelt worden. Gesetzt nun aber, 
man hätte zu Orsini's Zeit einen Stein durch eine Inschrift zu einem Siegel- 
steine des Pompeius machen wollen, wie wäre man damals, wo gewiss noch 
wenige Gemmeninschriften römischer Namen mit griechischen Buchstaben, wohl 
aber schon eine Zahl rein römischer Inschriften bekannt sein mochte, auf den 
Gedanken gekommen, den Pompeius durch seinen Vornamen in griechischer 
Form bezeichnen zu wollen? Die einfachste und natürlichste Folgerung ist viel- 
mehr, dass die Beziehung auf Pompeius erst aus der vorhandenen, vor Augen 
liegenden Inschrift: IYNJIOC entstanden sei. Auffallend, aber doch nur schein- 
bar auffallend ist allerdings die Unbestimmtheit des Vornamens zur Bezeich- 
nung einer Person. Aber die Consequenz der lnschriften öffentlicher Monumente 
dürfen wir nicht von denen der geschnittenen Steine verlangen, welche dem 
Privatgebrailche dienten. Gerade durch den Privatgebrauch konnte die Be- 
schränkung auf den Vornamen motivirt sein. Eben so konnte aber auch ein 
berühmter Steinschneider sich durch einen solchen deutlich genug bezeichnet 
erachten, wie wir in der neueren Zeit uns gewöhnt haben, eine Menge gerade
	        
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