"kliche
und
Steil
angebliche
lsc-hnei
Gennneninscllrifhen.
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lich antiken Werkes sollen jedoch an einen Steinsclmeidernamen
denken erlauben; vgl. Stephani Angebl. Steinschneider S. 227.
Ammonios.
8 81'
nicht
Carneol, jetzt in der Beverlefschen Sammlung; Kopf eines lachenden Satyrs,
von vorn gesehen, daneben 1431111603710)? Raspe 41510, pl. 39; (lades II, A, 100.
Sofern die Inschrift echt wäre, stünde der Annahme eines Künstlernamens nichts
entgegen. Aber die Buchstaben erscheinen etwas schwer im Verhältnisse zum
Bilde, und dieses selbst ist im Ausdrucke, so wie in der Behandlung des Haares
nicht frei von modernen Anflügen, so dass eine nochmalige Untersuchung des
Steines die Annahme Stephanfs (Angebl. Steinschn. S. 24-6) über den modernen
Ursprung desselben wahrscheinlich bestätigen wird. Wohl noch mehr bedarf
der Prüfung ein Carneol mit einem Medusenkopfe in der Rogenschen Samm-
lung, auf dem nicht einmal die Lesung des Namens ganz gesichert zu sein;
scheint: Dubois bei Clarac p. 35. Die Inschrift AMBLQNIOC ANEOHKE
E!" Albißf! auf einem Nicolo mit der Darstellung der Cybele und der Dios-
kuren hat dagegen mit einem Künstler in keiner Weise etwas zu thun: Venuti
Acad. Cort. t. VII, p. 39; [Amaduzzi ib. t. IX, p. 14-8].
Anteros.
Was Kühler S. 169 über den Stein mit dem Namen des Anteros bemerkt,
dient mehr zu seiner eigenen Charakteristik, als zu der des Werkes: „Manchem
mag der Herakles, der den kretischen Stier trägt, auf einem Aquamarin vor-
mals der Sammlung des Sevin, welche Stosch von Zeit zu Zeit mit den Er-
zeugnissen des italischen Kunstfleisses vermehrte, der nachher in den Besitz des
Duc von Devonshire kam, ein höchst vortreffliches Werk geschienen haben
(Stosch t. 9; Bracci I, t. 19; Worlidge t. 14-1; Winck. Descr. Il, 1726; Lip-
pert I, 591; Baspe 5754-; Cades III, A, 145; Millin Introd. p. 68; Visconti Op.
var. II, p. 222; C. I. 7150). Millin und Visconti hielten ihn für alt und echt
und für das Werk eines Künstlers aus der Zeit des Titus; allein die im dritten
Buchstaben fehlerhafte Inschrift AN.YEJPCOTO(J, die auch sonst nichts weniger
als schön gerathen ist, und durch welche die Arbeit einem Anteros beigelegt
werden soll, ist so schlecht gerathen, dass niemand an ihrer Neuheit zweifeln
kann. Was aber noch mehr zum Beweise der Neuheit dient, ist der Geschmack
der Zeichnung und Ausführung, der, so sauber das Ganze beendigt ist, doch
seine Neuheit nur zu deutlich verrüth." Wir haben hier zuerst die so häufige
persönliche Verdächtigung Stosch's, hier noch verstärkt durch die durchaus un-
erwiesene Behauptung, dass Sevin den Stein durch Stosch erhalten habe. Wir
haben ferner ein durchaus subjectives Urtheil über den Werth der Arbeit, das
um so zuversichtlicher ausgesprochen wird, je weniger es motivirt ist. Und
endlich wird uns als einziger thatsächlicher Beweis die fehlerhafte Inschrift vor-
gehalten. Aber gerade dieser Beweis wird zum Ankläger Köhlefs, der sein
ganzes Urtheil offenbar auf einen mangelhaften Abdruck hin auszusprechen sich
nicht scheute. Denn die mir vorliegenden bieten deutlich die richtige Lesart
ANTEPCOTOC. Für eine bestimmte Entscheidung über die Echtheit muss in-
dessen eine nochmalige Prüfung des Originals selbst als nothwendig anerkannt
werden. Ueber die Stellung der Inschrift im Abschnitt vgl. oben S. 308.
Die fragmentirte Inschrift ANTneben einem Kopf des Antinous bei