Volltext: Die Maler. Die Architekten. Die Toreuten. Die Münzstempelschneider. Die Gemmenschneider. Die Vasenmaler (Bd. 2)

Neisos. 
„Auf einem vortrefflichen morgenländischen Carneole von grösserem Umfange, 
als die gewöhnlichen Bingsteine, der aus der Sammlung des grossen Kunstlieb- 
habers Grozat. in die des Duc d'Orleans und mit dieser in die kaiserlich Bus- 
sische kam, ist der unbärtige unbekleidete Zeus gebildet. Um den linken Arm 
hat er die Aegis gewickelt und stützt sich ein wenig auf einen Schild; mit der 
Rechten hält er den Blitz. Zu seinen Füssen steht der Adler, der im Begriff 
ist, seine Flügel auszubreiten und im Felde die Aufschrift NEICOY": Köhler 518 
S. 192; Mariette, Cat. Crozat p. 43, n. 713; Winckelm. Descr. II, 4-8; Mon. in. 
"t. 9; Pierres gr. du Duc d'Orleans II, pl. 23; Raspe 962; pl. 18; Cades I, A, 65; 
Millin Gal. myth. t. XI, f. 38; Müller Denkm. II, n. 24; C. I. 7224. Von der In- 
schritt sagt Köhler: „Diese Buchstaben sind weder schön von Gestalt, noch 
sauber ausgeführt; sie sind vielmehr so grob und plump geschnitten, als man 
sie auf keinem andern Steine in Stosclfs und Bracci's Folge finden kann. Sie 
besitzen nichts, was veranlassen könnte, sie für den Namen eines alten Stein- 
schneiders zu halten. Ueberdies sind sie völlig anspruchslos und ungesucht 
eingeschnitten, dergestalt, dass dieser Nisos, wie es scheint, zwar nie den Namen 
des Künstlers, wie Crozat glaubte, aber beinahe eben so wenig den des Besitzers 
hat bezeichnen können. Ich zweifle an dem Alterthum dieser Aufschrift." Dieser 
Auseinandersetzung gebricht es vor allem an Klarheit: die Inschrift soll weder 
den Künstler noch den Besitzer bezeichnen; was aber dann? Sie soll völlig an- 
spruchslos und ungesucht eingeschnitten sein und doch eine Fälschung? Und 
wie wäre ein Fälscher gerade auf diesen Namen gefallen? Allerdings hat auch 
Bracci II, p. 284 den Künstler Neisos unter die Verdächtigen? gesetzt; vielleicht 
aber nur, weil er den Namen "Nicus" las. Stephani dagegen (bei Köhler S. 353). 
der nach dem Original urtheilen konnte, entscheidet sich nicht nur unbedingt 
für die Echtheit der Inschrift, sondern auch für ihre Gleichzeitigkeit mit dem 
Bilde; und demnach wird es erlaubt sein, dem Neisos seine Stelle unter den 
Steinschneidern zu wahren.  Dubois bei Clarac S. 242 erwähnt ausserdem 
einen Jaspis (iaspis noir onyx) der Rogerlschen Sammlung mit der Darstellung 
eines Hahns auf einem von zwei Ratten gezogenen Wagen und der fragmen- 
tirten Inschrift NEI.   als ein altes Werk, über welches ich mir nach dieser 
kurzen Notiz kein Urtheil anmaasse. 
Nikandros. 
Ein Amethyst, dessen Besitz zwischen einem Engländer Deringh, einem Spanier 
Horcasita und endlich dein Herzog von Marlborough gewechselt hat, zeigt das 
Bruslhild der Julia, der Tochter des Titus, und hinter ihrem Halse die Inschrift 
NIKANJPcLÜHl EPoEJ: Bracci II, t. 86, wo aus Versehen im Stiche die Inschrift 519 
weggelassen ist; {Lippert III, n. 291], Baspe 11543; Cades V, 442; Murr p. 91; 
C. I. 7227. Das Urtheil Köhler's (S. 160) über diesen Stein lautet sehr ab- 
sprechend: „Das Bilclniss ist ohne Aehnlichkeit und völlig ohne Geschmack ge- 
arbeitet, und eben so wie die Inschrift von neuer Abkunft. Auch hier muss 
man sich wundern, dass Millin (Introd. p. 67) den Steinschneider Nikandros 
und sein elendes Werk in sein Verzeichniss aufgenommen hat." Die Unecht- 
heit halte ich jedoch hierdurch keineswegs für bewiesen, da die Zuversicht des 
ausgesprochenen Tadels bei Köhler häufig in dem umgekehrten Verhältnisse zu 
Brunn, Geschichte der griechischen Künstler. II. 2. Aufl. 23
	        
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