Volltext: Die Maler. Die Architekten. Die Toreuten. Die Münzstempelschneider. Die Gemmenschneider. Die Vasenmaler (Bd. 2)

Iinleitung. 
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aber selbst dann die allgemeine Regel nicht umstossen, indem hier die Stellung 
der Inschrift auf dem Halsbande des Sirius etwas Ungesuchtes, ich möchte 
sagen, Naturgemässes hat. 
Endlich mag noch erwähnt werden, dass von der Regel, wonach Künstler- 
inschritten auf vertieft geschnittenen Steinen im Abdruck rechtläufig erscheinen 452 
müssen, sich nur wenige Ausnahmen finden: zwei Köpfe des Mäcenas mit dem 
Namen des Solon, bei denen wenigstens die Möglichkeit zuzugeben ist, dass 
sie aus dem sechszehnten oder siebzehnten Jahrhundert herrühren; und ein 
herliner Stein mit dem Namen des Hyllos, welcher aus diesem Grunde einer 
erneuten Prüfung zu unterwerfen sein wird. 
Dies sind die Grundsätze, von denen ich nicht etwa bei dem Beginne 
meiner Untersuchungen ausgegangen hin, sondern die sich mir im Laufe der- 
selben aus der Prüfung des Details nach und nach ergeben haben. Werden 
sie ganz oder auch nur zum grössten Theil anerkannt, so ist dadurch nicht 
nur eine wichtige Grundlage für weitere Untersuchungen gewonnen, sondern 
diese selbst werden auch für die Folge wesentlich vereinfacht. 
Scheidung 
der 
echten 
Inschriften 
YOll 
den 
Fälschungen 
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Zeit. 
Es ist notorisch, dass nicht nur alten Steinen in neuerer Zeit betrüge- 
rischer Weise Inschriften hinzugefügt, sondern dass auch durchaus neue Ar- 
beiten mit angeblichen Künstlernamen versehen worden sind. Die Unterschei- 
dung dieser Fälschungen ist allerdings schwierig, namentlich deshalb, weil die 
Fälscher sich natürlich möglichst nahe an die Vorbilder des Alterthums ange- 
schlossen haben. Aber abgesehen von geringerer künstlerischer Vortrefflichkeit 
hat ihnen doch häufig theils die volle Kenntniss aller Gesetze und Sitten des 
Alterthums, theils, wie jedem Nachahmer, die volle Unbefangenheit gefehlt. 
Wenn daher auch bei den gelungensten Fälschungen nicht aussere Gründe, son- 
dern nur ein streng ausgebildetes, aber doch immer subjectives Kunstgefühl ' 
die Entscheidung zu geben vermag, so werden sich doch für eine grosse Zahl 
von Fällen bestimmte Kriterien der Echtheit und Unechtheit aufstellen lassen. 
So bedarf es kaum der Bemerkung, dass die Grundsätze, welche für die Schei- 
dung der Künstlerinschriften von denen anderer Bedeutung aufgestellt worden 
sind, auch auf die Beurtheilung der verdächtigen in ihrem vollen Umfange an- 
gewendet werden müssen. Weitere Regeln hatKöl1ler aufgestellt, aber sie mehr 
in einzelnen Fällen und oft willkürlich angewendet, als systematisch entwickelt. 453 
Dies hat zuerst Stephani in der schon angeführten Abhandlung über einige an- 
gebliche Steinschneider versucht; aber da nur jene fünf von Kühler als echt 
anerkannten Inschriften seine Grundlage bildeten, so werden seine Ansichten in 
manchen wesentlichen Punkten eine Moditication erleiden müssen. Die Momente, 
welche uns die Unechtheit einer für den Steinschneidernamen ausgegebenen 
Gemmeninschrift zu verrathen geeignet sind, theilt er S. 186 in innere oder 
wohl richtiger sachliche und äussere oder richtiger historische ein. 
Zu den ersteren rechnet er zuerst Schnitt, Grösse und Form der 
Buchstaben. Der Schnitt an modernen Fälschungen verräth häuüg; illangel 
an Energie und Zuversicht: Eigenschaften, die alten Arbeiten und Inschriften
	        
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