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es offenbar mit der Endung Y am Namen des Dioskurides in der Inschrift
des Herophilos der Fall gewesen ist. Als echt habe ich im zweiten Abschnitte
des Catalogs unter anderen die Namen AAJIIQINI, EzaUII-IINI, BIYPTSZN gelten
lassen, zugleich aber andere Zweifel geäussert, welche gegen ihre Bedeutung
als Künstlernamen sprechen. Ob endlich einfache römische Vornamen, wie
IINIAIOC, auf Künstler bezogen werden dürfen, ist eine schwierige,
noch keineswegs entschiedene Frage, ganz abgesehen von anderweitigen Be-
denken gegen die hier in Betracht kommenden Fälle. Hiernach wird es ge-
rechtfertigt sein, wenn es zunächst als zweifelhaft hingestellt wird, oh ein
Name im Nominativ auf vertieft geschnittenen Steinen für einen Künstlernamen
gelten darf.
Die Inschriften, welche die Namen sonst bekannter Künstler abgekürzt
zeigen, sind fast ohne Ausnahme auch aus anderen Gründen verdächtig; und
da unter den übrigen antiken Steinen mit abgekürzter Namensinschrift keiner
ist, welcher durch Vorzüglichkeit oder sonst die Beziehung auf einen Künstler
nothwendig machte oder auch nur genügend rechtfertigte, so werden für jetzt
alle abgekürzten Namen von der Liste der Künstler gänzlich ausgeschlossen
werden müssen.
In Betreff der Grösse und Stellung der Inschrift dürfen wir davon
448 ausgehen, dass eine gewisse Anspruchslosigkeit eines der charakteristischen
Kennzeichen der Künstlerinschriften ist. Es ist daher im Ganzen richtig, wenn
Stephani (Ueber einige angebliche Steinschneider S. 187) bemerkt: „dass es einem
Steinschneider nicht wohl gezieme, den eigenen Namenin einer gleich dem
ersten Blicke auffallenden Weise seinem Werke beizufügen, dass es ihm viel-
mehr zukomme, denselben in so kleinen Buchstaben auszuführen, dass er auf
den Gesammt-Eindruck des ersten Anblicks ohne Einfluss bleibe und erst von
dem länger betrachtenden und in die Einzelheiten tiefer eindringenden Blicke er-
kannt werde." Wenn indessen Stephani den Versuch macht, die Proportionen
der Buchstaben in ihrem Verhältnisse zur Grösse des Bildes nach festen Zahlen
zu bestimmen, so konnte dieser Versuch nur einen mangelhaften Erfolg haben,
theils weil er nur von den fünf, nach Köhler allein echten Beispielen ausging,
theils aber auch deshalb, weil ausser der Grösse des Bildes für die Bestimmung
der Grösse der Inschrift noch andere Umstände maassgebend sind, so vor allem
die Grösse des von dem Bilde frei gelassenen Feldes, weshalb z. B. die Klein-
heit desselben auf dem Ludovisfschen Augustus des Dioskurides, verbunden
mit der Länge des Namens eine im Verhältniss zur Grösse des Steines sehr
kleine Schrift nöthig machte. Aus der Kleinheit der Schrift, wenn sie nur sonst
dem Raume gut angepasst ist, wird sich also kei-n besonderer Grund zur Ver-
dächtigung herleiten lassen. Dagegen dürfen relativ grosse Proportionen der
Schrift im Allgemeinen als ein Grund, die Beziehung auf einen Künstler ab-
zuweisen, betrachtet werden. Die Inschrift des Eutyches steht in dieser Be-
ziehung ziemlich vereinzelt da; bei ihr ist jedoch in Betracht zu ziehen, dass
der Stein nicht zum Gebrauch des Siegelns, sondern als ein selbständiges Kunst-
Werk gearbeitet scheint, für welches der Künstler schon höhere Ansprüche zu
machen berechtigt war. Ebenso befindet sich die Inschrift des Euodos, die
unter den fünf von Stepbani angeführten Beispielen relativ die kleinste, an sich