Volltext: Die Maler. Die Architekten. Die Toreuten. Die Münzstempelschneider. Die Gemmenschneider. Die Vasenmaler (Bd. 2)

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Gennnen schn eider 
angenommen worden. Allein da uns das Alterthurn diese Regeln nicht in be- 
stimmter Form überliefert hat, so folgte man bei Bestimmung der einzelnen 
Fälle mehr einem subjectiven Gefühl, als einer festen Theorie. Und allerdings, 
da sich eine solche erst durch Induction aus einer beschränkten und erst nach 
und nach sich erweiternden Zahl wenigstens einigermassen gesicherter Bei- 
spiele entwickeln lässt, so muss in ihren Bestimmungen zunächst manches 
schwankend bleiben und vermag uns nicht sowohl positive Sicherheit, als einen 
höheren oder geringeren Grad von Wahrscheinlichkeit zu gewähren. Aber den- 
noch, oder vielmehr wegen dieses Schwankens müssen wir um so mehr nach 
einer scharfen Formulirung streben, indem nur dadurch die Aufmerksamkeit 
auf alle wichtigen Punkte nachdrücklich hingelenkt und es nur dadurch mög- 
lich wird, eine feste Grundlage zu gewinnen, von welcher aus jede weitere 
Untersuchung erst einen bestimmten wissenschaftlichen Nutzen zu versprechen 
vermag. 
Der einzige, aber noch ziemlich allgemein gehaltene Versuch einer solchen 
Theorie ist von Stephani gemacht worden in einer Note zu dem Köhlefschen 
Werke über die Steinschneider (Gesarnm. Schriften III,  251-258), von dem 
wir hier zunächst ausgehen mögen: 
15 Gegen die Annahme eines Künstlernamens spricht es: 1) „wenn der 
Schnitt der Buchstaben von dem des Bildes so verschieden ist, dass es wahr- 
scheinlich oder gewiss wird, dass nicht beides von denselben Händen herrühre", 
oder „wenn sich die Inschrift auf irgend eine andere Weise als nicht ursprüng- 
lich beabsichtigt, sondern als erst später hinzugefügt zu erkennen giebt" (S. 254-); 
2) „wenn das dem Steine eingeschnittene Bild seinem Inhalte oder seinem 
Kunstwerthe nach so unbedeutend ist, dass man nicht glauben kann, ein Künstler 
habe es der Mühe werth finden können, seinen Namen beizufügen" (S. 257); 
3) „wenn der Name identisch ist mit dem des Bildes oder doch als dessen 
Beiname oder nähere Bestimmung aufgefasst werden kann", oder wenn der 
Name auf einem Siegelsteine „einen mehr oder weniger engen Begriffszusammen- 
hang mit dem Bilde zeigt, so dass man in dem Bilde eine Anspielung auf den 
beigeschriebenen Namen finden kann" (S. 256). 
4-) Ein lateinisch geschriebener Künstlername ist auf Gemmen bis jetzt 
wenigstens noch nicht nachgewiesen worden. Dagegen wird die Annahme 
Stephanfs, dass auch ein römischer, aber griechisch geschriebener Name den 
Künstler nicht bezeichnen könne (S. 256), einige Einschränkung erfahren müssen. 
Römische Steinschneider mögen selten sein; aber in einem Falle, bei Ge- 
legenheit des Felix, hat Stephani selbst die Vertheidigung übernommen. Eben 
so ist es im Allgemeinen gewiss richtig, wenn er die Beziehung von Frauen- 
namen auf künstlerische Thätigkeit ausschliesst; aber wie es einzelne berühmte 
Malerinnen im Alterthum gab, so lässt sich an und für sich die Möglichkeit 
nicht leugnen, dass ausnahmsweise eine Frau sich auch mit der Kunst des 
Gemmenschneidens befasst haben könne.  
Für die Beziehung eines Namens auf den Künstler spricht es, wenn der- 
selbe als Name eines Steinschneiders durch anderweitige Zeugnisse des Alter- 
thums bekannt ist. Aber allerdings wird (von modernen Fälschungen ganz 
abgesehen) die Bedeutung dieses Gesichtspunktes sehr durch den Umstand ver-
	        
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