Die Kunst des Gemmenschneidens nimmt im Verhältniss zur Sculptur und
Malerei einen untergeordneten Rang ein. es fehlt ihr der monumentale Charakter.
Ein Theil ihrer Erzeugnisse, die erhaben geschnittenen Steine, die Gameen,
dienen dem Schmuck und dem Luxus, ein anderer, die vertieft geschnittenen,
wenigstens der grösseren Masse nach einem praktischen Gebrauche, nämlich
zum Siegeln. Die Kleinheit des Maassstahes, verbunden mit der Schwierigkeit
und Langwierigkeit der Technik, scheinen der freien Entfaltung des künstlerischen
Genius Fesseln anzulegen und den Künstler aufzufordern, seinen Ruhm mehr
in der Ausführung als in der Erfindung zu suchen. Aus diesen Umständen er-
klärt es sich zur Genüge, dass in alter, wie in neuerer Zeit, die Gemmen-
Schneider nur ausnahmsweise zu einem ausgebreiteten künstlerischen Ruhme
gelangt sind. Die wenigen, in den schriftlichen Nachrichten des Alterthums
überlieferten Namen genügen aber nicht einmal die Hauptpunkte einer Ge-
schichte der Steinschneider festzustellen. Es fragt sich daher, ob sich diese
Lücke auf anderem Wege ausfüllen lässt, nämlich durch die Betrachtung der-
jenigen Werke, welche den Namen ihrer Urheber tragen. Dass es der Wissen-
schaft obliegt, den Versuch zu machen, auch wenn nur geringe Aussicht für
einen günstigen Erfolg vorhanden wäre, kann keinem Zweifel unterworfen sein.
In dem vorliegenden Falle jedoch muss, ehe dieser Versuch unternommen werden
darf, eine Vorbedingung erfüllt, nämlich das Material zu einer historischen Be-
arbeitung erst vorbereitet, ja gewissermaassen erst gewonnen werden, gleich
dem Metall, das in den Erzen vorhanden, aber von den Schlacken noch nicht 444
geschieden ist. Und zwar handelt es sich hier, um es kurz zu sagen, um einen
doppelten Lauterungsprocess, nämlich 1) um die Scheidung der Künstlerinschriften
auf Gemmen von denen einer anderen Bedeutung, und 2) um die Scheidung
der echten Arbeiten und lnschriften des Alterthums von den Fälschungen der
neueren Zeit.
Scheidung
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Gennnen
Küustleriuschriften auf
Bedeutung.
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denen
anderer
Dass die alten Steinschneider, so oft sie ihre Namen auf ihre Werke
setzten, wenn nicht feste Gesetze, so doch gewisse allgemeine Regeln befolgten,
dürfen wir nach der Consequenz so mancher anderen Erscheinungen auf dem
Gebiete der alten Kunst als gewiss voraussetzen und ist auch bisher allgemein