Volltext: Die Maler. Die Architekten. Die Toreuten. Die Münzstempelschneider. Die Gemmenschneider. Die Vasenmaler (Bd. 2)

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Die 
Mül 
lzstenlpe]Schneider. 
Kreta mit der Inschrift ATEJYANTOE EHOEI. Später gesellte sich zu diesem 
einen Beispiele ein zweites, indem sich auf Münzen von Klazomenae der Name 
des Theodotos mit dem gleichen Zusatze fand: OEOAOTOE EIIOEI. Hier- 
durch ist für uns die Gewissheit gewonnen, dass es den Stempelschneidern im 
Alterthum Wenigstens nicht durchgängig untersagt sein konnte, ihre Namen auf 
ihren Werken anzubringen. Freilich entsteht nun, sobald das Verbum fehlt, 
sofort die Ungewissheit, in Welcher Weise die Inschriften der Künstler von denen 
anderer Personen auf den Münzen zu unterscheiden sind, und es ist daher un- 
vermeidlich, dass alles, was sich hierüber aufstellen lässt, nicht sowohl den 
Werth einer vollen Gewissheit, als nur einer grösseren oder geringeren Wahr- 
scheinlichkeit für sich in Anspruch nehmen kann. 
Eine allgemeine Analogie bieten uns zuerst die Künstlerinschriften über- 
haupt. Es gilt für sie (von einzelnen Ausnahmen natürlich abgesehen) die 
Regel, dass sie dem Auge so viel wie möglich entzogen werden. Bei sta- 
tuarischen Werken scheinen sie, namentlich in der besten Zeit, ihre Stelle selten 
41T an dem Werke selbst gefunden zu haben, sondern an der Basis, und auch da 
 nur in einer Weise, welche sie der Dedicationsinschrift untergeordnet erscheinen 
lässt. Später finden wir sie allerdings wohl an der Plinthe der Statue, häufiger 
aber auf Nebenwerken, dem Sitze, der Stütze oder auch an einer Falte des Ge- 
wandes angebracht. Die Neuzeit folgt hierin, ohne dass sie darin die Nach- 
ahmerin der Alten wäre, denselben Principien, offenbar geleitet von dem richtigen 
Gefühle, dass der Künstler dem Beschauer die Erinnerung an seine Person nicht 
aufdrängen soll. Erst wenn durch das Werk selbst ein persönliches Interesse 
an dem Urheber geweckt worden ist, soll demselben durch den Namen des Künst- 
lers gewissermassen auch eine äussere Beglaubigung verliehen werden. 
Den Münzen am nächsten verwandt sind die geschnittenen Steine. Bei 
ihnen aber lehrt die Erfahrung, dass die Inschriften der Künstler fast nie in 
einer solchen YVeise hervortreten, dass das Auge des Beschauers auf sie sogleich 
beim ersten Anblicke hingezogen würde. Häufig sind sie vielmehr von einer 
solchen Feinheit, dass das Auge, auch wenn es sie entdeckt, doch "nur mit 
Anstrengung oder mit lilülfe des Vergrösserungsglases zur Lesung der ein- 
zelnen Buchstaben gelangt. Namen mit stark hervortretender Schrift werden 
immer ihre Beziehung nicht auf den Künstler, sondern auf den Besitzer zu 
ünden haben. 
Die Münzen nun sind ihrer ursprünglichen Bestimmung nach nicht Kunst- 
werke, sondern Werthzeichen. Ihre Gültigkeit als solche wird durch bestimmte 
äussere Zeichen beglaubigt, und zwar sowohl durch die verschiedenen Arten 
des Gepräges, als durch die lnschriften. Wir finden die Namen der Städte, 
Staaten oder Könige, Welche die Münzen prägen liessen; wenig verschieden da- 
von sind die lnschriften, welche zur Erklärung der bildlichen Darstellung dienen: 
denn auch die Namen von Göttern und Dämonen führen uns als die Beschützer 
gewisser Orte und Personen wieder auf diese zurück. Ist aber hierdurch nur 
erst die allgemeine Beglaubigung gegeben, so sollen andere Inschriften dieselbe 
mehr im Einzelnen gewähren. Dies geschieht dadurch, dass die Magistrats- 
personen durch die Hinzufügung ihrer Namen, sei es in voller Schrift, sei es 
in Monogrammen, gewissermassen die Bürgschaft für die Richtigkeit der Wäh-
	        
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