Volltext: Die Bildhauer (Bd. 1)

der Diadochenperiode 
Kunst 
Korinths. 
Zerstörung 
383 
schiedensten Zeiten an; doch ist von denen, über welche wir bestimmtere Nach- 
richten haben, keiner nachweisbar jünger als Augustus. WVenn nun Plinius 
vom Laokoon sagt, er befinde sich im Hause des Titus, so lässt sich offenbar 
daraus allein für die Zeit der Entstehung dieses WVerkes durchaus nichts 
schliessen. Es findet sich aber auch in den folgenden Worten keine Andeutung, 
dass das Werk zur Zeit des Titus gemacht worden sei; ohne eine solche fällt 4'. 
aber auch jeder Grund weg, dem Ausdrucke de consilii sententia die gezwungene 
Deutung zu geben: dass die Künstler auf den Entscheid des kaiserlichen ge- 
heimen Rathes oder sonst irgend einer Kunst- oder Verschönerungscommission 
ihr Werk gearbeitet, ganz abgesehen davon, dass ein Kunstrath mit solchen 
Befugnissen im Alterthum etwas unerhörtes sein würde. Der Ausdruck nähert 
sich allerdings dem Curialstyl; aber offenbar ist er gewählt mit Rücksicht auf 
die Schwierigkeit des von den Künstlern zu lösenden Problems, welche Plinius 
uns ausführlich genug darlegt: nemlich den Vater, die zwei Söhne, die viel- 
fältigen Windungen der zwei Schlangen in einem einzigen Marniorblocke dar- 
zustellen. Dieser scheinbare Widerstreit zwischen der Natur der Aufgabe und 
der Möglichkeit einer Lösung flndet endlich eine alle Forderungen befriedigende 
Erledigung; durch die Vermittelung der consilii sententia, der allseitigen Ueber- 
legung der zu dem einen Werke vereinigten Künstler, welche diesen Wider- 
streit wie durch einen Richterspruch entscheiden.  Aber, hat man weiter 
behauptet, in der Fortsetzung bei Plinius, dass "similiter, in ähnlicher Weise" 
eine Reihe von Künstlerpaaren für die Kaiserpaläste thätig gewesen sei, liege 
es doch zugleich mit eingeschlossen, dass auch die Rhodier für den Palast des 
Titus gearbeitet hätten. Allein der ganze Zusammenhang lehrt, dass similiter 
nur auf die mindere Berühmtheit der paarweise arbeitenden Künstler bezogen 
werden darf, um so mehr, als auch bei dem folgenden Künstler Diogenes noch- 
mals darauf hingedeutet wird, dass seine Werke am Pantheon des Agrippa 
zum Theil propter altitudinem loci minus celebrata seien. Es darf aber nicht 
einmal für ausgemacht gelten, dass auch die Werke dieser Künstler ursprüng- 
lich für die Kaiserpaläste bestimmt waren (ich sage „die Kaiserpaläste" im 
Allgemeinen, da ich keinen Grund sehe, gerade an die Paläste der beiden 
Caesaren Caius und Lucius zu denken, wie man wohl angenommen hat). Bei 
der Sprachweise des Plinius können wir seine Worte ganz einfach als eine 
active Gonstruction auffassen, welche nichts weiter besagen will, als: die Kaiser- 
paläste sind mit Werken dieser Künstler angefüllt. Noch weniger Grund hat 
endlich der Einwurf, dass Plinius uns die Namen der um ihren Ruhm betrogenen 
Künstler nicht hätte angeben können, wenn sie in einer früheren, nicht in seiner 47 
eigenen Zeit gelebt hätten. Denn ihre Namen waren nur dem Haufen gewöhn- 
licher Kunstbeschauer nicht bekannt; hätten sie dagegen zu Plinius Zeit ein so 
staunenswerthes Werk geliefert, so mussten gerade ihre Namen noch in dem 
Munde der Zeitgenossen leben. Die Worte des Plinius sagen also keineswegs 
aus, dass der Laokoon ein Werk aus der Zeit des Titus sei. Gewiss aber 
würde Plinius, wenn es der Fall gewesen, dies in sehr bestimmter Weise an- 
zugeben nicht unterlassen haben, wie er  B. bei Gelegenheit des neronischen 
Kolosses den Künstler desselben, Zenodoros, noch ausdrücklich seinen Zeitge- 
nossen und „den Alten" ebenbürtig nennt, und selbst bei Künstlern der angu-
	        
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