Volltext: Die Bildhauer (Bd. 1)

Einleitung. 
mit ihrem Namen bezeichnet haben, wohl ziemlich ohne Ausnahme als Kunst- 
werke und daher sie selbst als Künstler anerkennen. Allein in mehreren Be- 
ziehungen unterscheiden sie sich Wesentlich von der übrigen Masse der Künstler. 
Wir haben gegründete Ursache, die Originalität in einem Hauptpunkte, der 
Erfindung, in weitaus den meisten Fällen ihnen abzusprechen. Vielmehr müssen 
Vvil" fast immer, WO darüber ein Zweifel sein sollte, von der Voraussetzung aus- 
gehen, daSS Sie 11118 mehr oder minder freie Nachbildungen umfangreicherer 
Werke liefern- Daraus ergiebt sich aber, dass diese Kunstzweige Selbständig- 
keit 11111" in der Technik besitzen, in allem Uebrigen aber von der sonstigen 
Entwißkelung de? Kunst abhängig" sind, sich ihr anschliessen, ihr folgen, nicht 
aber selbstthätig' in dieselbe eingreifen. Dass sie zum grössten Theil dem Luxus 
des Privatlebens dienten, und vielleicht mehr, als wir bis jetzt nur ahnen, der 
Mode unterworfen waren, soll hier noch gar nicht in Anschlag gebracht werden. 
Dagegen müssen wir grossen Nachdruck darauf legen, dass wir die Namen 
4188er Künstler mit geringen Ausnahmen einzig durch die Aufschriften ihrer 
Werke kennen, wie der Zufall diese uns gerade erhalten hat, ohne Zusammen- 
hang irgend einer Art. Die Literatur bietet uns über sie nur äusserst spär- 
liche und gleichfalls durchaus vereinzelte Nachrichten. Wir entbehren also hier 
die Thatsachen für die äussere Geschichte, die Angaben über Zeit, Vaterland, 
Schule, so weit sie auf schriftlicher Ueberlieferung beruhen. Wir entbehren 
die Urtheile der Alten über die künstlerischen Eigenthümlichkeiten, das Ver- 
dienst des Einzelnen im Verhältniss zum Andern. Wir vermögen selbst aus 
den Werken über die höchste geistige Befähigung, das poetisch-künstlerische 
Schaffen, uns kein Urtheil zu bilden. Es fehlen uns also gerade alle die Ele- 
mente, aus denen wir vorzugsweise die Geschichte der übrigen Künstler zu 
entwickeln haben. Vielmehr müssen alle Thatsachen erst aus der Geschichte 
der betreffenden Denkmälerklassen gewonnen werden. Ueber die Münzstenipel- 
Schneider ist zunächst nur der Numisrnatiker von Fach zu urtheilen befugt. 
Die Gemmenschneider verlangen eine von allgemeinem Kunstverständniss g-anz 
unabhängige Bekanntschaft mit allem Detail der Bearbeitung geschnittener 
Steine. Bei den Vasenmalern ist aber an eine Geschichte so lange nicht zu 
denken, als die ersten Fundamentalsätze für eine Geschichte der Vasen über- 
haupt noch nicht gegen jeden Zweifel festgestellt sind. Bei jeder dieser Künstler- 
klassen sind also ganz besondere und eigenthümliche Vorkenntnisse und im 
Zusammenhange damit eine eigenthümliche Methode der Behandlung; nöthig. 
Was aber schliesslich auf diese Weise gewonnen wird, bildet nicht einmal die 
Grundlage für die Geschichte der betreffenden Denkmälerklassen, sondern nur 
eineErgänzung derselben, steht also mit dem, was die Geschichte der tibrigen 
Künstler leisten soll, durchaus nicht auf gleicher Linie. 
Ich glaube, dass es hiernach nicht nur erlaubt, sondern durchaus richtig 
wäre, diese untergeordneten Klassen von Künstlern von dem Plane der gegen- 
wärtigen Arbeit gänzlich auszuschliessen. Doch würde diese Beschränkung 
Vom Standpunkt der praktischen Nützlichkeit sicher angefochten werden: man 
würde einwenden, dass vor allen Dingen ein vollständiger Ueberblick über das 
gesammte Material der Künstlergeschichte nöthig sei, und darum selbst das an 
sich Unbedeutendere nicht gänzlich mit Stillschweigen übergangen werden dürfe.
	        
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