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S. 21. u. Smith. ll. N0. 1001.). Nach Parthey, wie Voorhelm-
Schneevogt ohne weitere Quellenangabe behauptet, wäre es
aber das hier vorliegende Gemälde. Das ist jedoch nun ganz
und gar irrig. Hier ist nicht vfnditlz und Hzlofcrnrs", also wie
sie ihm das Haupt abschlägt, dargestellt, sondern Judith, wie
sie den abgeschlagenen Kopf in einen Sack stecken will, den
eine Alte bereit hält. Dies ist das Stück bei Smith. H. N0. 1002
und IX. N0. 328. Bei II. N0. 1002 giebt Smith an, dass das
Bild von Voet und dass ein „Gemälde desselben Gegenstandes"
von Schroeder gestochen sei. Die letztere Nachricht bezieht
sich auf das hiesige Bild: Schroeder hat es, als es noch in
Salzdahlum war, 1793 gestochen, aber der Voetlsche Stich
weicht vom Schroedefschen ab (Voorhelm-Schneevogt N0. 83.)
und es muss deshalb Voet nach einem anderen Bilde oder einer
Zeichnung gearbeitet haben. Ferner bringt Smith bei IX.
N0. 328 die Nachrichten von der andern Judith, einst im Be-
sitze Karls l., vor, und er scheint diese Nachrichten auf das
vorliegende Bild zu beziehen. Dies würde aber, wie bemerkt.
unthunlich sein.
Bei Basan (Alt. Test. N0. 27 u. 28.) wird das Blatt von
C. Galle "Die grosse jzuiizlf", das von Voet „Die kleine fudzilz"
genannt, welche Bezeichnungen auch mehrfach beibehalten
wurden. Hinsichtlich der Stiche von Galle und Voet sei noch
folgendes bemerkt:
Die „grosse jmlillz", ein Blatt in gross Folio, ist zuerst von
Cornelis Galle gestochen und herausgegeben, später unter
Nennung desselben Stechernamens von C. Collaert heraus-
gegeben worden. In der Widmung heisst es, dass "Rubens,
eingedenk eines ehedem in Verona von ihm gegebenen Ver-
tsprechens, dieses Blatt, welches der erste Stich nach einem
seiner Werke sei, dem Herrn Johannes Wover zueignet". Das
Werk wird also in einer verhältnissmässig frühen Zeit ent-
standen, vielleicht schon in Italien entworfen sein. Die Dar-
stellung ist in ganzen Figuren gehalten. Judith säbelt etwas
Heischermässig dem Holofernes den Kopf ab. Ein Stich des-
selben Gegenstandes. jedoch umgekehrt in der Anordnung und