Volltext: Die niederländischen Schulen im herzoglichen Museum zu Braunschweig (Bd. 2)

Die vlämische Schule: 
Sebastian 
Vrancx. 
gemeint. Auch Vloten (Nederlands Schilderkttnst. S. 219.) 
führte das hiesige nkeilergefzclzt" unter den Werken des Esaias 
van den Velde auf. W. Schmidt (Zahns Jahrbücher. VI. S. 188.) 
sprach sich jedoch bereits für Sebastian Vrancx aus, leider 
ohne alle Angabe von Gründen. 
Durch die Herausgabe der Antwerpener „Liggeren" sind 
die Nachrichten über S. Vrancxs Leben wesentlich berichtigt 
und ergänzt worden. Und auch in Betreff des Geburtsjahres, 
das in den Handbüchern mit 1573 angegeben wird, ist die 
Sache neuerdings klar gestellt worden. Die ursprüngliche 
Quelle dieser Angabe ist Karel van Mander (S. 209a); er sagt: 
„Sebastiaen Vrancks, der bei Adam van Oordt gelernt hat und 
jetzt etwa 31 Jahre alt ist, ist sehr artig in Landschaften, 
Pferden und Figuren." Da nun Manders Vorrede zu dem 
betreffenden Theile der ersten Ausgabe des „Schilderboek's" 
mit dem Jahre 1604 gezeichnet ist, so hat man hiervon 31 ab- 
gezogen und so das Geburtsjahr auf 1573 berechnet. Dies ist 
unlängst durch die Mittheilung Fr. J. van den Branden's 
(S. 470.), dass Sebastian Vrancx am 22 Januar 1573 in der 
Jakobskirche zu Antwerpen getauft wurde, bestätigt worden. 
Im Jahre 1600 wurde er, als Sohn eines Meisters, selbst als 
Meister in die Lukasgilde aufgenommen und im Jahre 1607 
hatte er einen Lehrling B. Courtoys. (Ligg. I. S. 412. 443.) 
Da er im Jahre 1610 bei den Romanisten (S. hier I. S. 282.) 
aufgenommen wurde (Ligg. I. S. 293 und 474.), und da dies 
einen Aufenthalt in Rom zur Voraussetzung hat, so entsteht 
die Frage, wann er in Italien war? Man wird hierauf die 
Antwort geben können, dass dies, noch ehe er in Antwerpen 
Meister wurde, gewesen ist. Denn es liegt ein grosser Stich, 
welcher die Hßekelzrung des Paulus" darstellt, vor; er ist nach 
Sebastian Vrancx von Joannes Turpinus angefertigt und 
herausgegeben, und trägt den Beisatz „Rom 1597."  Diese Ver- 
bindung mit dem römischen Stecher und Kunsthändler kann 
nur durch eine persönliche Berührung herbeigeführt sein, und 
1) Nagler (Lex. XXI. S. 8.) giebt Philipp Thomassin als Stecher 
an, doch hatte er vorher schon (XlX. S. 168.) den Joh. Turpin als 
solchen genannt. Auf dem hiesigen Exemplar des Stiches steht
	        
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