Jan van Goyen.
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Jan van Goyen aufgeführt. Ob hierzu nur ein allgemeines
kritisches Urtheil oder die Auffindung der echten Bezeichnung
„V. G. 1635" veranlasst hat, muss dahingestellt bleiben; jeden-
falls setzt die letztere die Urheberschaft Goyen's ausser allen
Zweifel. Dieselbe war jedoch dem Auge entschwunden und
ist erst jetzt wieder entdeckt worden.
Solange man sich an die falsche Bezeichnung hielt und
das Gemälde demgemäss in das Jahr 1591 setzte, musste man
es als ein Werk ausserhalb des geschichtlichen Zusammen-
hanges ansehen, das 40 bis 50 Jahre älter sein sollte, als es
seinen künstlerischen Eigenschaften nach sein konnte. W. Bode,
in einem Aufsatze über „die Künstler von Haarlem" (Zeitschr. f.
bild. Kunst VII. 1872. S. 169.), zweifelte nicht an der Echtheit
dieser Bezeichnung „C. M. 1591" und sah demgemäss mit Recht
das Bild als ein „noch ungelöstes Räthsel" an. Glücklicher
Weise hat sich die Auflösung gefunden. Die wieder ent-
deckte echte Bezeichnung sichert dem Bilde den Namen Jan
van Goyeifs.
Eine ganz ähnliche Landschaft von 1631 besitzt das Museum
zu Gotha (N0. 177.).
Zu bemerken ist noch, dass das Bild im Jahre 1806 nach
Paris entführt worden war. Von dort wiedergeholt, war es
einige Zeit hindurch zurückgestellt und deshalb in die Pape"
sehen Kataloge von 1836 und 1844 nicht aufgenommen, später
wurde es wieder aufgestellt, und in den BarthePschen Kata-
logen von 1859 und 1862 ist es als das Werk eines unbe-
kannten Meisters, mit der Bezeichnung „C. M. 1591" aufgeführt
worden. Ebenso erscheint es im Blasiusschen Kataloge von
1867, während es in demjenigen von 1868 dem Cornelis
Molenaer zugetheilt ist, zugleich und ebenfalls irrigerweise
mit zwei anderen Bildern (N0. 6736.), die nicht dem Cornelis,
sondern in Gemässheit ihrer Bezeichnungen dem So Jahre
jüngeren Nikolaus oder Claas Molenaer angehören. Es
lagen also drei Bilder des Cornelis vor, unter denen keines
von ihm herrührte.
Die wichtigsten Nachrichten über Jan van Goyen bringt
Houbraken (I. S. 170.). Vgl. auch P. Mantz in der Gazette
d. b. arts. 1875 (XIL) S. 138 ff. u. 298 ff, 1878 (XVIL) S. 134
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