ie vlärnische Schule:
Frans de Vriendt gen.
Frans Floris.
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zwanzigsten Lebensjahre des Künstlers beginnt und vier Jahre
vor dessen Tode schliesst, also auch die Höhe und Blüthe
seiner Thätigkeit umfasst. Hieraus muss man folgern, dass
die Gemälde des Floris, Welche in jenem braunen Gesammt-
t0n gehalten sind, von den andern, welche, wie das hier vor-
liegende und die sogleich zu besprechende N0. 917, diesen Ge-
Sammtton nicht, dagegen aber buntere Farben zeigen, sich
zeitlich nicht scheiden. Floris hat in echt eklektischer Art
abwechselnd und nach Belieben bald so bald so gemalt.
N0. 917. „Venur auf einezu Rulzelzetie mit Amar u. s. w."
Dies Gemälde ist im Jahre 1868 mit dem Vermächtniss der
Frau von Reinike in das Museum gekommen, iedoch ist es in
dem betreffenden Verzeichnisse sonderbarer Weise als eine
„Carz'tas" von der Hand eines unbekannten Meisters aufgeführt.
Der Gegenstand ist jedoch völlig deutlich der angegebene,
und die Kunstweise des Floris spricht sich in dem Werke
so bestimmt aus, dass man es mit voller Ueberzeugung diesem
Meister zuzuschreiben im Stande ist. Dazu kommt, dass in
einem alten mit den Gemälden selbst übergebenen Verzeichnisse
von Bildern, die einst der Frau von Reinike zum Kauf an-
geboten worden waren, ein Stück von F. Floris: "Die Venus
auf den; Befie [legend und mit Anzors umgeben selzerzend, und
ein Satyr" genannt wird, welches ohne Zweifel das vorliegende
ist. Die obige Angabe scheint deshalb nur in Folge einer
äusserlichen Irrung gemacht worden zu sein. Leider ist das
Bild früher nicht unerheblich beschädigt und nicht ganz glücklich
wiederhergestellt worden; doch erkennt man die ursprüngliche
Schönheit und Sauberkeit der Malerei noch an den wohl er-
haltenen, sehr beträchtlichen Stellen ganz klar; danach muss
es zu den besten Werken des Meisters gerechnet werden.
Die Nachrichten über das Leben Frans de Vriendfs hatte
der Antwerpener Katalog zusammengestellt, doch sind seitdem
zahlreiche urkundliche Ergänzungen zur Lebensgeschichte des
Meisters von F. J. van den Branden (S. 173-215.) mitgetheilt
worden. Als urkundlicher Beweis dafür, dass Floris in Italien
war, lässt sich noch die Inschrift auf dem 1565 zu Antwerpen
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