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Die vlämische Schule:
Frans de Vriendt gen.
Frans Floris.
Bildergallerie etc." (Wien 1781. S. 163. N0. 58.) und der Tafel 9
des Stampart und Brennefschen „Prodr0mus" (Wien
1785.) hervorgeht. Das Bild muss dann von Napoleon ge-
raubt und nach Paris geschafft worden sein, Wo es nebst
jenen andern drei Stücken als Ersatz für die von hier entführten
und nicht zurückerstatteten Gemälde hierher gelangt ist. Dies
geht aus einer Randbernerkung eines der betreffenden hand-
schriftlichen Verzeichnisse hervor.
In dem erwähnten MechePschen "Verzeichnisse" wie in
dem ,.Prodromus" iindet sich als Gegenstück des "Falkenjiigers"
ein weibliches Bildniss mit den entsprechenden Bezeichnungen-z
„FFF 1558, ETATIS SVE XLVIII." Wo dies Bild hingelangt,
ist jedoch unbekannt.
N0.4I8. „Mars und Venus von Vulkanüberrasclii 14x10."
Querfurth sowie das handschriftliche Verzeichniss von
1744 führen dies Bild als Werk des Floris auf; auch ist
unter dem, zwischen 1710 und 1714. herausgegebenen Stiche
Jakob Wilhelm Heckenauefs Floris als Maler genannt.
Es ist deshalb sehr auffällig, das Bild bei Eberlein (I Gall.
N0. 211.) als ein Werk des Giulio Romano bezeichnet zu
finden. Jedoch geben die sämmtlichen späteren Kataloge der
Gemäldesammlung seit 1836 demselben wieder den Namen
des Floris. Diese Benennung wird auch durch den stylisti-
schen Charakter in Erfindung, Zeichnung und Beiwerk wie
durch die Eigenthümlichkeit der Farbenstellung und der ein-
zelnen Töne bestätigt; und sie wird noch durch ein Bild des-
selben Gegenstandes im Museum zu Berlin (N0. 698.) beglaubigt,
welches die Hand desselben Künstlers zeigt und die Bezeich-
nung „F. F. I. V. 1547." trägt. Das Berliner Gemälde, wel-
ches übrigens dem hiesigen an Tüchtigkeit der Zeichnung
nachsteht, ist in jenem braunen Gesammtton gehalten, welcher
hier bei dem "Falkenjiiger" und sonst auch bei einem erheb-
lichen Theile der Werke von Floris vorkommt, wie z. B. bei
dem "Engelssturze" von 1554. in Antwerpen und dem "T1142!!-
gericlzf" von 1566 in Brüssel. Diese vier, oder genauer diese
drei Stücke zu Berlin, Antwerpen und Brüssel bezeichnen einen
Zeitraum von zwanzig Jahren, der etwa mit dem siebenund-