zu lesen, obwohl die 3 über allem Zweifel erhaben deutlich
dasteht. Wenigstens ist die Jahreszahl 1658 im letzten Blasius"
scheu Kataloge angegeben; in allen früheren Katalogen ist von
der ganzen Bezeichnung nichts erwähnt. Dass aber jenesVor-
urtheil nahe lag und berechtigt war, beweist die Thatsache,
dass Vosmaer (S. 333.) das Werk etwa in das Jahr 1654 setzt.
Wie dem nun aber auch sei, die Jahreszahl auf dem Bilde
selbst ist 1638, und man muss entweder zugeben, dass
Rembrandt bereits in dieser Zeit so breit gemalt habe, wofür
sich allerdings auch ausserdem mancherlei anführen liesse, oder
man muss schliessen, dass es mit der Jahreszahl nicht seine
Richtigkeit habe. Zu dieser letzteren Ansicht wird eine genaue
Betrachtung der ganzen Bezeichnung führen müssen. Denn
diese regt doch recht ernstliche Bedenken an. Der Name
„Rembrandt f." ist mit einer beabsichtigten Geläufigkeit und
übertriebenen Schnelligkeit ganz breit hingeschrieben, aber die
Farbe wollte auf dem Grunde nicht haften; statt gleichmässige
Flächen zu bilden, ist sie griesig zusammengelaufen, so etwa
wie wenn Fertiges auf Feuchtem haften soll. Ferner aber hat
dicht unter dem Namen, unter den Buchstaben „bran", in
kleineren Ziffern als die der jetzigen Jahreszahl sind, eine andere
Jahreszahl gestanden, von der noch die beiden ersten Ziffern
16 ganz deutlich erhalten sind, während die beiden hinteren
Ziffern grossentheils durch die beiden vorderen Ziffern der
Jahreszahl 1638 gedeckt werden.
Erwägt man noch, dass die dünneren Stellen der Malerei,
besonders das Gesicht und der Hintergrund sehr entstellt aus-
sehen und theilweise sehr ungeschickt überrnalt erscheinen,
dass aber die wohlerhaltenen pastoseren Theile der Darstellung,
die in ihrem Körper selbst widerstandsfähiger sind, also be-
sonders das Schulterblatt des Harnisches und der Helm mit
dem Federbusche, eine grosse Gewandtheit der Pinselftihrung
zeigen und auf des Meisters eigene Hand hindeuten: so wird
man annehmen dürfen, dass das Bild ehedem stark gelitten
habe, dass es wieder hergestellt sei und dass hierbei die Be-
zeichnung erneuert worden sei, wobei denn die bedenkliche 3
in die Jahreszahl gekommen sein muss. So wie sie jetzt dasteht,
kann die Bezeichnung keinerlei Anspruch auf Echtheit erheben,