Adriaen van Nieuland.
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der Kunsthalle zu Hamburg (No. ein „Trazmz jaleoäs"
von 1650 in Darmstadt (N0. 382.), eine "Landschaft mit einem
Baczlzana!" von 1657 in Berlin (Waagen's Kat. N0. 684.) u. s. vv.
Diese erhebliche zeitliche Trennung des Stückes von 1616 und
der übrigen Bilder, die eine Gruppe von eigenthümlich be-
zeichnender Kunstweise darstellen, muss in Uebereinstimmung
mit den grossen künstlerischen Unterschieden, die Niemand
verkennen kann, zu der Meinung führen, dass der Meister des
Küchenstückes und derjenige, welcher zwischen 1640 und 1657
Landschaften mit mythologischen und andern Figuren malte,
zwei verschiedene Männer sind.
Dem entgegen verdienen jedoch einige äussere Vermittlungs-
punkte Beachtung. Wie aus der Unterschrift seines von Jan
Meyssens im Jahre 1649 in Kupferstich herausgegebenen Bild-
nisses (S. hier S. S.) hervorgeht, war Adriaen van Nieuland
damals 59 Jahre alt, so dass er also 1590 geboren war; ferner
wird daselbst gemeldet, dass er im Jahre 1607, also 17 Jahre
alt, von Antwerpen nach Amsterdam ging, WO er bei P. Isacx
und Fr. Badens die Malerei betrieb. Das Küchenstück, in-
schriftlich 1616 zu Amsterdam gemalt, zeigt nun in der That
einige vlämische Eigenthümlichkeiten der malerischen Behand-
lung und ebenfalls die entschiedensten holländischen Züge in
der Auffassung, besonders der knieenden Magd, wie in der
Ausführung. Dies ausgezeichnete Gemälde würde also die Arbeit
des sechsundzwanzigjährigen Adriaen van Nieuland sein, der
schon in Antwerpen die Malerei getrieben und sich dann seit
1607 in Amsterdam weiter ausgebildet hatte; und es stände
äusserlich nichts entgegen, dass er im Alter von 50 bis 65 Jahren
jene andern 3 Bilder gemalt habe. Dazu kommt, dass die
Lücke jener 24 Jahre, aus denen nur jenes eine Gemälde von
1633 bekannt ist, noch durch eine Nachricht erhellt wird, die
Kramm (IV. S. 1197 und Anh. S. 113.) mittheilt. Im Jahre
1623 wurde nämlich einem Adriaen van Nieuland von den
Generalstaaten ein Patent bewilligt zum alleinigen Druck
eines Kupferstiches „zumLob und Preis des freien Niederlandes
und des durchlauchtigen Prinzen von Oranien" für die Dauer
von fünf Jahren.
So wäre denn allerdings eine Reihe von Jahreszahlen fest-
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