ZOO
Die holländische Schule:
III.
Aeltere Zeitgenossen von Rembrandt.
frei von Wandlungen, Kreuzungen und Rückfällen gewesen.
Diese Zeit, welche etwa von 1618 bis gegen 164.0 zu setzen
sein dürfte, wird man die Glanzheit des Meisters nennen
müssen; ihr dürfte besonders auch das "Familierzbzlzi" angehören,
das allgemein für ein Hauptwerk Ravesteyn's gehalten wird.
Burger ist sogar der freilich wohl etwas zu einseitigen Ansicht,
dass dasselbe „mit den besten Malereien auf gleicher Höhe
steht und sich durchaus dem Frans Hals und selbst Rem-
brandt an die Seite stellen kann." (II. S. 195.)
Das zweite Bild, N0. 125, gehört zum Vermächtniss der
Frau von Reinike, in deren Besitz es ehedem als Bildniss
eines Unbekannten gekommen war. Durch die an dem Buche
angebrachte Inschrift „Codex F abrianus" verleitet, hatte Blasius
den Dargestellten als den einst berühmten Rechtsgelehrten
Anton Faber, der zuletzt Präsident des Obergerichtes in Cham-
bery war, bestimmen zu können geglaubt. Hierbei war aber
übersehen, dass Faber (1557-1624.) im Jahre 1622, wo das Bild
gemalt wurde, nicht 4.1, wie die Altersangabe sagt, sondern
65 Jahre alt war. Der Codex Fabrianus, welcher eine Samm-
lung von Entscheidungen jenes Gerichtshofes ist, stand damals
überall in grossem Ansehen und wurde vielfältig benutzt.
Der Dargestellte wird demnach als ein besonderer Verehrer
dieses Werkes und also selbst als ein Rechtsgelehrter aufzu-
fassen sein.
Die Nachrichten über das Leben des Meisters bringt Gool
(I. S. doch berichtigte und ergänzte ihn Jak. de Jongh in
seiner Ausgabe des Karel van Mander (II. S. 215.) nach hand-
schriftlichen Mittheilungen, die ihm zur Verfügung gestellt
waren. (S. daselbst den Vorbericht im I. Bande.) Danach war
Ravesteyn 1572 geboren und 1657 gestorben. Vergl. auch
Kramm V. S. 134.1, Westrheene in der Kunstkronijk. 1867.
S. 83 und 86. und Archief v. ned. kunstgesch. III. S. 261 und
285 und IV. S. 3.