Volltext: Die niederländischen Schulen im herzoglichen Museum zu Braunschweig (Bd. 2)

180 
Die 
xolländische Schule: 
Die Utrechter Schule. 
lungen, welche zur Zeit nicht völlig zu heben sind und die 
hier auch nicht weiter angeführt werden können. Nach Cor- 
nelis de Bie (S. 111.), der für beide die älteste und fast einzige 
Quelle ist, war Adam 1577 zu Antwerpen geboren; er nahm 
seinen Wohnsitz in Utrecht, lebte 1649, als sein von Fr. van 
de Steen gestochenes Bildniss der Meyssenslschen Sammlung 
zuerst erschien, noch daselbst, war aber 1662, als das „Gulden- 
cabinet" herausgegeben wurde, todt, denn Cornelis de Bie 
sagt ganz ausdrücklich: „Adam Willarts van Antwerpen, ende 
ghestorven tot Vytrecht." (S. 112.) Danach muss die von 
Kramm (VI. S. 1864.) angezogene Nachricht, dass „Adam 
Willaerts noch 1666  also im Alter von 89 Jahren  zu den 
Vorstehern des Hiobs-Krankenhauses zu Utrecht" gehört habe. 
auf irgend einem Irrthum beruhen. Und auch der Schluss 
Kramm's (das. S. 1865.), dass Adam 1659 noch gelebt haben 
muss, weil in diesem Jahre Isaac Willaerts „einer von den 
Söhnen des Adam Willaerts" genannt wird, erscheint nicht 
stichhaltig. 
Abraham, der Sohn Adam's, soll 1613 zu Utrecht ge- 
boren sein und er lebte daselbst noch 1662. (Guldencab. S. 247.) 
Die letztere Nachricht wird jedenfalls richtig sein, aber jene 
Angabe wegen des Geburtsjahres muss auf einem Irrthum 
beruhen. da Abraham schon 1624 als Meister in die Lukas- 
gilde zu Utrecht eintrat. (S. Muller, Schilders-vereenigingen etc. 
S. 118.) Da er nun ein Schüler seines Vaters war und dann 
selbständig 25 bis 30 Jahre lang, nämlich seit 1624 bis 1649 
oder gar bis gegen 1662, gleichzeitig mit seinem Vater in der- 
selben Richtung gearbeitet hat, so kann eine gewisse kunst- 
lerische Verwandtschaft und Gleichartigkeit selbst nicht über- 
raschen. Und da nun auch die Monogramme beider Künstler 
nicht unterschieden und getrennt werden können (Nagler, 
Mon. I. N0. 1502 und 1522.), so ist man nicht im Stande, 
sichere Kennzeichen aufzustellen, nach denen ein gewisser 
Theil der Werke beider erkannt und geschieden werden könne. 
Die vorliegenden beiden Bilder sind 1738 als Arbeiten Cles 
Abraham erworben und seitdem beständig unter diesem 
Namen geführt worden: welcher denn auch hier beibehalten 
ist, schon um deswillen, weil die Jahreszahl des zweiten Bildes,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.