Volltext: Die niederländischen Schulen im herzoglichen Museum zu Braunschweig (Bd. 2)

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(N0. to7. Archiv f. d. zeichn. Künste. VII. und VIII.) folgerte, dass 
der Stich "nach Rubens Zeichnung" gemacht sei. Diese Mei- 
nung bleibt jedoch gänzlich zweifelhaft. Voorhelm Schneevogt 
(Neu. Test. N0. 38719.) kennt den Suyderhoefschen Stich nicht, 
sondern erwähnt nur den von P. Aubry herausgegebenen, 
welcher jedoch lediglich eine Kopie des ersteren ist. Er macht 
dabei die Bemerkung: „Cette estampe est au musee de Bruns- 
wick". Das ist richtig, doch befindet sich daselbst auch der 
SuyderhoePsche Stich. Es scheint nun, dass Abraham van 
Diepenbeeck seinem hier vorliegenden Gemälde diesen 
Suyderhoefischen Stich zu Grunde gelegt, jedoch die Kom- 
position wiederum verändert und sogar erweitert hat. 
Was das zweite Bildbetriift, so trägt es den eigentlichen 
Charakter der Rubensischen Schule nicht mehr, und es muss 
daher, da Diepenbeeck als ein sehr treuer Nachfolger des 
grossen Meisters bekannt ist, Zweifel anregen, ob es diesem 
Künstler wirklich zugehört. Da jedoch Diepenbeec k bis 1675, 
fünfunddreissig Jahre nach dem Tode von Rubens, lebte, so 
reicht er schon in eine Zeit hinein, wo die vlämische Schule 
zu den akademischen Vorbildern sich zurückwandte und auch 
verschiedene Anregungen seitens der holländischen Malerei 
erhielt. Vergleicht man dies Gemälde mit den „Segfenblasezz 
nzaalzenden IQäzdem" des Kaspar Jakob van Opstal des 
jüngeren (S. 134j6.), so wird man die Uebereinstimmung in 
der ganzen Richtung beider, in der kunstgeschichtlichen Stufe 
und Stelle, die sie bezeichnen, anerkennen müssen. Diese 
Thatsache allein wird aber nicht genügen, um zu beweisen, 
dass das Bild nicht von Diepenbeeck herrühren könne, viel- 
mehr scheint diese Möglichkeit doch offen zu sein, wenn man 
erwägt, dass Diepenbeeck bis in die Zeit hinein, wo Opstall 
auftrat, arbeitete, dass Gegenstände, wie der vorliegende, damals 
äusserst beliebt waren, und dass die Behandlung in den mit 
Vorliebe angewandten Halbschatten eine Eigenschaft besitzt, 
die auch die "Grablegung," wenn auch in erheblich feinerem 
Grade, hat. Man wird also jedenfalls die Frage offen halten 
und ein Urtheil aussetzen müssen, bis mehrere und bessere 
Beweismittel vorliegen. 
Die Nachrichten über A. van Diepenbeeckk Leben bringt der
	        
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