Volltext: Die niederländischen Schulen im herzoglichen Museum zu Braunschweig (Bd. 2)

Die vlämische Schule: 
Lukas van Uden. 
103 
Lukas van Uden, 
1595-1672. 
N0. 659. 
Felsen." 
„Landsclzaft 
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Echte Werke des Meisters, nach denen man die Echtheit 
oder Unechtheit des hiesigen Bildes beurtheilen kann, finden 
sich unter andern in den Museen zu Dresden und Antwerpen. 
Uden schliesst sich noch jener Gruppe von vlärnischen Land- 
schaftern der älteren Schule an, deren Bilder jene drei, hier 
oftmals erwähnten Töne haben, doch strebt er eine glückliche 
Abstimmung und Verschmelzung dieser Töne an, wobei er 
zugleich zu einer breiteren Behandlungsweise übergeht. (Vergl. 
Bd. I. S. 40.) Diesen Eigenschaften entspricht das hier vor- 
liegende Gemälde. Man wird also den landschaftlichen Theil 
desselben ohne Bedenken als eine Arbeit des Lukas van Uden 
anerkennen dürfen. 
Anders verhält es sich aber mit der aus dem Eberleidschen 
Verzeichnisse (II Gall. N0. 63.) stammenden Angabe, dass die 
Figuren von „David Teniers" herrühren. Man weiss aller- 
dings, dass Teniers der jüngere nicht selten die Uden'schen 
Landschaften mit Figuren ausstattete, und derartige Stücke 
finden sich insbesondere auch unter den Dresdener Bildern, 
aber die Figuren auf dem vorliegenden Stücke lassen durchaus 
die Meisterhand Teniers des jüngeren vermissen. Zudem sind 
diese Figuren, also der Wagen mit den Insassen und den drei 
Pferden wie die Gruppen rechts davon und zum Theil auch 
der Reiter links, eine fast ganz genaue Wiederholung des 
figürlichen Theils der Landschaft des Momper, No. 639, 
dessen Motiv nochmals auf der Mompefschen Landschaft 
No. 642 Wiederkehrt. ln beiden letzteren Fällen ist Jan 
Breughel der Urheber der Figuren. (Vergl. S. 39.) Gegen die 
Vorzüglichkeit und Sauberkeit der Ausführung derselben fallen 
die Figuren auf dem jetzt in Rede stehenden Bilde doch ab, 
und namentlich ein Vergleich zwischen diesem und dem Ori- 
ginale auf No. 639, nach dem sie kopirt sind, fällt sehr zu 
Ungunsten derselben aus. Man wird vermuthen dürfen, dass
	        
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