Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

Peter Paul Rubens: 
Uebersicht z. 
Lebensgesch. 
Meisters. 
Diese Inschrift hatte Michel (S. 154) falsch wieder- 
gegeben und noch falscher verstanden. Er veränderte 
das Jahr 1610 in 1626, nahm an, dass diese Widmung 
die Grabschrift der Isabella Brant sei, und liess diese 
nun am Tage des h. Michael, also am 29 September, 
1626 sterben. Das haben die Anderen denn getreulich 
nachgeschrieben. Grimbergen (S. 146) zwar giebt 
die Widmung richtig auch mit deririchtigen Jahreszahl 
1610, aber er übersetzt dennoch, Rubens habe dies 
Gemälde 
uit godvruchtige eerbied 
aen het gemeene graf 
van zyne voortreffelyke moeder 
en van zyne huisvrouwe 
Isabella Brant 
oP 
toegewyd 
S. Michielsdag 
1610. 
Also sechszehn Jahre lang genoss Isabella bei Leb- 
zeiten die Ehre der Todten! Aus der Mitstifterin wurde 
sie zur Mitbegrabenen gemacht. 
Diese Irrungen sind gewiss durch das geschraubte 
Latein der Inschrift, in welchem sich eine künstelnde 
Gelehrsamkeit verräth, veranlasst worden, doch hat 
jedenfalls auch eine gewisse Oberflächlichkeit stark. 
mitgewirkt. Meines Erachtens muss der Text, wie folgt, 
verstanden werden: „Der Jungfrau-Mutter weihet dies 
von ihm gemalte und auf eigene Kosten ausgestattete 
Gemälde, in frommer Anhänglichkeit an das Grab seiner 
vortrefflichen Mutter, gemeinsam mit seiner Frau Isa- 
bella Brant, Peter Paul Rubens, mit willigem Herzen 
nach Verdienst, grade am Tage des göttlichen Erzengels 
Michael (des Titelheiligen der Abtei) im Jahre 1610." 
Adolf Rosenberg, der in seinen "Rubensbriefen" 
(S. 104) jener irrigen Auffassung folgt, meint: "dass 
Rubens der Jungfrau Maria das Bild im Jahre 1610 
geweiht und die auf seine Gattin bezügliche Zeile der 
Weihinschrift erst nach dem Tode derselben  (1626)  
hinzugefügt hat." Diese Unterstellung bedarf nach dem 
Gesagten keiner Erörterung. 
	        
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