Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

1509" 
1610. 
283 
1609 
13 Oktober. Hochzeit mit Isabella Braut, Tochter des 
Stadtschreibers Johann Braut von Antwerpen. 
Verachter, Gänäal. S. 13.  Th. van Lerius im Al- 
bum der St. Lukasgilde (Antw. 1855). S. 46. 56. 66.  
Gänard, Aanteekeningen. S. 4o7l8. 
Rubens malt für den Erzherzog eine „h eilige F'amilie;" 
jetzt in der Wallacdschen Sammlung zu London. 
Michel, Histoire. S. 49.  Waagen, Kleine Schriften. 
S. 252. 
Bestellung des Altarwerkes für die Brüderschaft des 
heiligen Ildephons bei der Jakobskirche auf dem 
Kaudenberg zu Brüssel; jetzt in der Gallerie zu Wien. 
Der Entwurf in der Eremitage zu Petersburg. (N0. 557.) 
Michel, Hist. S. 50 ff.  Gänard, Aanteekeningen. 
S. 415.  B. von Koehne"s Kat. der Eremitage. 
1610. 
Januar. Rubens leistet den 
Gachard, Partie. S. 819. 
Eid 
als 
Hofrnaler. 
20 Januar. Erzherzoglicher Erlass an den Stadt- 
rath von Antwerpen, die Rubens gewährte Steuerfrei- 
heit betreifend. 
Pinchart. II. S. 170.  Die Steuerfreiheit war 
eine Folge der Stellung von Rubens zum Hofe, wie das 
aus dem Patente vom 23 September 1609 deutlich her- 
vorgeht: „ . . . et au surplus aux droitz, honneurs, 
libertez, exemptions et franchises accoustumez et 
y appartenans, et dont joyssent aultres nos domesticques 
et serviteurs de nostredict hostel par tous les lieux de 
nostre obeissance, . . i" Durch die Eidesleistung vom 
9 Januar trat Rubens rechtlich und thatsächlich erst in 
diese Stellung ein, und nunmehr wurden auch die 
städtischen Behörden seines Wohnortes angewiesen 
„que le faciez jouir de Pexemption et franchise des 
impostz et assises etc." Diese Abgaben-Freiheit hat 
Rubens bis an sein Ende genossen. (Vergl. Genard, 
Aanteek. S. 72. Anmerk. 2.) 
Den städtischen Behörden von Antwerpen waren 
solche Ausnahmestellungen natürlich keinesweges lieb-
	        
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