27a
1 587-
27 Juni. Die städtischen Behörden von Köln
stellen der Wittwe Maria Rubens ein Zeugniss,
ihren Aufenthalt und ihre Führung in dieser Stadt be-
treffend, aus.
Ennen, Geburtsort
17718, 184-
GIC.
Vergl.
auch
hier
1589
Anfang des
sitz wieder
Jahres. Die Familie
zu Antwerpen.
nimmt
ihren
Wohn
Riegel
Man nahm an, dass Maria Rubens mit ihren
Kindern im Jahre 1587, also bald nach der Ausstellung
des Führungszeugnisses v. 27 Juni, Köln verlassen habe
und nach Antwerpen zurückgekehrt sei, womit die
Erklärung von Rubens in dem Briefe v. 27 Juli 1637
(Vergl. S. 177.), dass er bis zu seinem zehnten Jahre in
Köln erzogen worden sei, übereinstimmt. Aber man
weiss, dass Rubens in solchen Zahlen nicht immer
ganz genau war (Vergl. S. 253.) und kann daher die
Angaben einer schöffengerichtlichen Erklärung nicht
anfechten, die F. J. van den Branden (Geschiedenis der
Antw. schilderschool etc. Antw. 1878 ff. S. 380) mitgetheilt
hat. Diese Erklärung gaben drei der Familie befreundete
Männer am 24 November i589 vor dem Schöffengerichte
zu Antwerpen auf Ansuchen von Maria Rubens ab,
und sie sagten unter Anderm darin, dass diese letztere
„alhier bynnen deser stadt, . . . van Colen, over om-
trent drye vierendeelen jaers, is commen woonen."
Diese Erklärung wurde von ihnen beschworen. Die
Abwickelung der Verhältnisse in Köln scheint also seit
jenem Führungszeugniss noch anderthalb Jahre in An-
spruch genommen zu haben, und Rubens Wäre dann
nicht bis zu seinem zehnten, sondern bis in sein zwölftes
Jahr hinein, mehr als zehn Jahre lang, von Mitte 1578 bis
Ende 1588 oder Anfang 1589 zu Köln erzogen worden.
Zu bemerken ist übrigens noch, dass es in jenem
Führungszeugniss ausdrücklich heisst, die Wittwe Wohne
noch in Köln, woraus hervorgeht, dass sie in Betreff
ihres Wegzuges Bestimmtes noch nicht geäussert hatte.
Die Wittwe hatte bei ihrer Rückkehr nach Antwerpen
ihre drei jüngeren Kinder, Philipp, Peter und Blan-
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