Das Verhalten der Rubens'schen Famil
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selben in keinem Falle verpflichtet sein konnte, eine Gefällig-
keit der Frau Helene zu erkennen, und es scheint danach,
dass überhaupt ein ernstlicher, jedenfalls kein dauernder Bruch
zwischen ihr und ihren Stiefsöhneil erfolgt war.
Was Albrecht und Nikolaus veranlasst hatte, ihre ver-
rneintlichen Ansprüche vor den Rath von Brabant zu bringen,
lässt sich nicht erkennen. Glücklicherweise wurde die Sache
durch nminniglichen" Vergleich beendigt und damit auch dem
letzten Willen von Rubens selbst entsprochen. Den Anlass
hierzu bot, allem Anschein nach, die neue Heirath, die Frau
Helene einging. Unterm 11 Juli 1645 stellten Albrecht und
Nikolaus ihren Vetter Philipp eine Vollmacht zum Abschluss
dieses Vergleiches aus?) Dass sie Philipp, den Vormund ihrer
Stiefgeschwister, hierzu wählten, beweist, dass sie wünschten,
die Angelegenheiten sollten in Gerechtigkeit und Freundlich-
keit erledigt werden.
Bald darauf muss die Verheirathung erfolgt sein, denn in
dem Atlsgleichsvertrage, der am 28 August vollzogen wurde,
erscheint Frau Helene bereits als Gattin des I. B. van Broeck-
hoven, Herrn van Bercheykeß)
Im weiteren Verfolg dieses Vergleiches fand dann am
9 April des folgenden Jahres, 1646, die Vertheilung des
Nachlasses selbst statt. 3)
Damit war der endliche und völlige Ausgleich vollzogen,
und es war die Wetterwolke, welche die Familie zu ver-
tineinigen drohte, beseitigt. Alles war zu allseitiger Befriedi-
gung geordnet. Durchweg treten die Betheiligten als ernste,
wohldenkende und anständige Menschen uns entgegen, ins-
besondere lässt sich nicht das Geringste ermitteln, welches ein
ungünstiges Licht auf Helene Rubens in ihrer Haltung
gegenüber dem Andenken ihres Gatten, gegenüber der Familie
werfen könnte. In diesem Verhalten wurde sie von ihrem
neuen Gatten völlig unterstützt. Denn, was insbesondere die
Kapelle angeht, so war es Broeckhoven selbst, der im Ein-
L
I) Gänard, Aanteek.
ä) Gänard, Aanteek.
ü) Das. S. 93 ff.