Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

Das Verhalten der Rubcnäschen Familie. 
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Geschenke und Almosen oder sonst vorübergehende Zwecke 
ausser Acht, so wird man immerhin einen Betrag von min- 
destens 10,000 Gulden annehmen müssen, den die Familie auf 
die Herstellung der Kapelle zum Andenken von Rubens ver- 
wendet hat. 
Hat es angesichts eines solchen, für die damalige Zeit be- 
deutenden Betrages und angesichts der prachtvollen Aus- 
stattung von Altar und Gitter auch nur die Spur einer Wahr- 
scheinlichkeit, dass eine Familie, die so gehandelt hat, es 
nachlässigerweise verabsattmt haben solle, die Grabschrift, 
deren Text sie besass, ausführen und setzen zu lassen. Von 
irgend einer Nachlässigkeit der Familie ist in dieser ganzen 
Angelegenheit nichts zu entdecken, und die Kosten einer 
Grabschrift konnten doch jenem Betrage gegenüber schlechter- 
dings gar nicht ins Gewicht fallen. Und wenn doch: wo 
kommt denn der Widmungszusatz dieser selben Grabschrift her, 
der erhalten ist und den Parys über dem Altartische hat an- 
bringen lassen? Wo haben de Piles und Basan ihre Nach- 
richten her? 
Und noch eins. Wenn Gevaerts (1593-1666), woran 
nicht zu zweifeln, den Text der Grabschrift verfasst hat, so 
muss man doch erwägen, dass er der Familie unausgesetzt 
nahe befreundet blieb, und dass er nach dem Tode von 
Albrecht Rubens im Jahre 1657 auch die Grabschrift für dessen 
Gedenkstück, welches letztere erhalten ist, verfasst hat!) Man 
würde nicht begreifen können, dass Gevaerts, wenn die Grab- 
schrift nicht gesetzt worden wäre, die Sache nicht angeregt 
hatte, und dass er namentlich bei Gelegenheit des Albrechfschen 
Grabmals nicht sollte an eine etwaige Verabsäumung in Bezug 
auf das Gedenkmal für Rubens selbst erinnert haben. 
Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass gerade 
während des Baues der Kapelle Zwistigkeiten innerhalb der 
Familie, die bis dahin die vollste und freundlichste Einigkeit 
bewahrt hatte, aufstiegenj") Allein diese Zwistigkeiten hatten 
keine Dauer undsie haben auf den Bau und die Ausstattung 
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Verzameling etc. II. 1. S. 67. 
Gänard, Aanteekeningen. S. 74.
	        
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