Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

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Paul 
Peter 
Rubens: 
Die Grabschrift. 
und sie leiteten demgemäss mit der Verwaltung der Kirche 
Verhandlungen ein. Diese letzteren führten auch am 21 No- 
vember zu bestimmten Verabredungen. Nun war die Ge- 
nehmigung des Stadtrathes und die des Bischoffs einzuholen. 
Erstere erfolgte bereits am 16 Dezember, letztere erging jedoch 
erst unterm 6 März 1642. Bereits am 14 desselben Monats 
wurde der Vertrag mit der Kirche abgeschlossen und voll- 
zogen. Der Vertrag verpflichtete die Kirche, den Bau und 
die bauliche Unterhaltung der Kapelle gegen Zahlung von 
5000 Gulden zu übernehmen, die Familie aber verpflichtete er, 
in der Kapelle einen marmornen Altar und ein marmornes 
Gitter, sowie auch die Verglasung der Fenster und unter der 
Kapelle den Gruftkeller herzustellen. Die Kapelle ward Eigen- 
thum der Familie für alle Zeiten. Die Kirchenmeister von 
St. Jakob erklärten amtlich, sie "fänden diesen Vertrag zum 
grossen Vortheile der Kirche und sehr gerathen auszuführenl") 
Und dann sehe man doch das prachtvolle Marmorgitter, welches 
die Kapelle abschliesst, man sehe den prachtvollen Marmor- 
altar und urtheile, ob die Familie nicht ihre Schuldigkeit ge- 
than hat.  
Bis Wann die innere Einrichtung der Kapelle vollendet 
war, weiss man nicht. Der Bau selbst, so wie auch die Gruft 
waren bis zum November 1643 beendigt. Der Leichnam von 
Rubens konnte aus der Fourmenfschen Gruft, wo er am 
2 Juni 1640 vorläufig beigesetzt worden war, in die neue 
übertragen werden. Die bis zu diesem Zeitpunkte aus Anlass 
des Todes, der Bestattung und des Baues der Kapelle seitens 
der Wittwe für die Nachlassmasse gemachten Ausgaben sind 
genau verzeichnet und uns erhalten; sie belaufen sich auf 
11,000 bis 12,000 Gulden?) Die Kosten der inneren Einrichtung 
der Kapelle sind nicht bekannt; sie dürften ebenfalls mehrere 
Tausend Gulden betragen haben. Lässt man die Ausgaben 
für die Leichenfeierlichkeiten sammt den Leichenschmäusen 
und Seelenmessen, für die Trauerkleider der Dienerschaft, für 
1) Verachter, Tombeau. 
blad. II. S. 169 u. 170. 
Y) Verachter, Tombeau. 
Antwerpsch 
Archieven-
	        
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