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Peter Paul Rubens:
Die Grabschrift.
deren Buchstaben aus weissem Marmor in die graue Tafel
eingelegt sind. Hart unter den Buchstaben „R. I. PT, und zwar
so, dass die untern Spitzen der kreuzförmig gestalteten Punkte
zum Theil mit weggeschnitten sind, schneidet die Platte ab.
Dieser Umstand und die quadratische Form bezeugen deutlich,
dass die Tafel gewaltsam verkürzt ist, und zwar, wie man
sieht, zu dem Zwecke um einem andern grossen Grabstein
Platz zu lassen. Diese Steintafel ist vermuthlich im Jahre 1644,
jedenfalls vor dem November 1645 von dem Steinhauer Jakob
Dessenffans für den Preis von 35 Gulden geliefert und „in
die neue Kapelle gelegt" worden, also ohne Zweifel in den
Fussboden derselben. Sie ist von ihrer alten Stelle entfernt
und an ihre jetzige gebracht wordenß) Die Entfernung musste
stattfinden, damit die Parysschen Grabsteine dort Raum
fänden.
Denn auf dem Boden der Kapelle liegen jetzt drei grosse
Grabtafeln von grauem Marmor mit Inschriften: In der
Mitte die von Rubens selbst, inschriftlich durch Parys her-
gestellt. Links die von Franz Rubens, dessen Gattin und
deren Sohn Alexander Joseph, der, wie bemerkt, als letzter
Spross des Namens Rubens 1752 starb, nebst des letzteren
Gattin, ohne Zweifel gleichfalls von Parys gesetzt. Beide
Tafeln sind oberhalb der Inschrift mit den betreffenden Wappen
verziert, welche letzteren jedoch in äusserst barocken Um-
rahmungen sich befinden. Die Grabtafel rechts bezieht sich
auschliesslich auf die Parys'sche Familie; sie ist nach 1792
gesetzt; die Verzierungen des Wappens sind bei weitem
weniger barock.
An der Hinterseite der Kapelle steht der Altar mit dem
von Rubens selbst gemalten Altarbilde. Die eigentliche Archi-
tektur des Altars ist die alte, aber der weissmarmorne Altar-
tisch ist neu; er wurde von Henricus Danco um 1755
gemeisselt. 1') Derselbe enthält an der Vorderseite das Wappen
Lerius, Not.
Antwerpsch
Th. van
S. 116.
Verachter, Tombeau etc. S. 17, 29.
des oeuvres d'art de Päglise St. Jacques etc.
Archievenblad. II. S. 146.
"v Verzameling u. s. w. II. r. S. 63.