Die ursprüngliche Grabschrift.
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Damina Iielena Formmtia vidua a: Liberi,
Sacellum Im; Aramfuß a: T abulanz Dezfarae
cultui cansezratam, Memoriae Rubenianae
L. 111. pwzz" derlicarzyue cunzrunzi
R. I. P.
Es haben also die Wittwe und die Kinder von Rubens
die Kapelle herrichten und nach de Piles Zeugniss daselbst
eine Grabschrift setzen lassen. deren Text mit der von Parys
1755 hergestellten im Wesentlichen übereinstimmt. Die erstere
Thatsache ist durch die erhaltenen Urkunden und Verträge
völlig erwiesen, auch die Marmortafel mit dem Widmungs-
zusatz „Domina Helena Formentia etc." ist noch jetzt erhalten.
Wir kommen hierauf zurück. Was aber das Zeugniss von
de Piles betrifft. so ist dasselbe Angesichts der Entstehungs-
geschichte der „Vie de Rubens" schlechterdings nicht zu ver-
dächtigen, denn hinter de Piles stehen Philipp und Albrecht
Rubens selbst. Und zum Mindesten sind doch diejenigen
Nachrichten, welche Philipp Rubens aus eigener Erfahrung
oder Anschauung mittheilen konnte, thatsächlich als richtig
anzuerkennen. Dahin gehört der Bericht von der Grabschrift,
welche „die Wittwe und die Kinder von Rubens hatten setzen
lassen", und deren Text mitgetheilt wird. Hier liegen so klare
und bestimmte Thatsachen vor, dass Zweifel und Bedenken
ganz von selbst ausgeschlossen sind.
Die Parys'sche Behauptung „a posteris huc usque
neglectum" ist also thatsächlich unwahr.
Ein weiteres Zeugniss findet sich bei Basan, der im dritten
Bande seines „Dictionnaire des graveurs anciens et modernes"
ein Verzeichniss der nach Rubens ausgeführten Stiche giebt,
welchem er einen Lebensabriss des Meisters voranschickt. In
der Vorrede spricht er sich über diesen Lebensabriss folgender-
maassen aus: "Wenn die Natur dieses Werkes zwar nicht
erforderte, dass ihm dieser Lebensabriss vorangestellt würde.
S0 nöthigten uns lediglich die Ungenauigkeiten und Abge-
SChmacktheiten, in welche die Mehrzahl der Verfasser von
"Werken über ,das Leben der Maler" in Bezug auf Rubens
verfallen sind, diese Gelegenheit zu ergreifen, um eine genauere