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Peter Paul Rubens:
Die Grabschrift.
Wir werden diese Dinge weiter unten noch so ausführlich,
als dies hier nöthig erscheint,'darzulegen suchen. Es wird
sich dann zeigen, wie ganz oberflächlich, haltlos und ungerecht
jene Vorwürfe und Anschuldigungen sind. Für jetzt bleiben
wir bei der Paryslschen Behauptung „a posteris huc usque
neglectum" stehen.
Ist diese Behauptung wahr?
Die Beantwortung dieser Frage bildet den eigentlichen
Kernpunkt der vorliegenden Untersuchung.
Wäre die Parys'sche Behauptung wahr, dass, bevor er
selbst im Jahre 1755 die Grabschrift setzen liess, diese nicht
vorhanden gewesen, und obwohl dereinst von Gervaerts
verfasst, doch von den Nachkommen bis dahin nachlässiger-
weise nicht ausgeführt worden sei, wäre diese Behauptung
wahr, so könnte Niemand vor 1755 eine Grabschrift gesehen
und von ihr berichtet haben. Liegen aber solche Berichte vor,
so geht schon aus dem blossen Vorhandensein derselben
hervor, dass die Parys'sche Behauptung nicht wahr ist.
Die von R. de Piles im Jahre 1677 herausgegebene
Lebensgeschichte von Rubens, die wir hier sogleich
unter der folgenden Nummer in Uebersetzung mittheilen,
schliesst mit folgenden Worten: Rubens „w'urde in der Jakobs-
kirche zu Antwerpen bestattet, wo seine Wittwe und seine
Kinder zu seinem Andenken eine Kapelle errichteten, in der
sie diese Grabschrift setzen liessen (oü ils ont fait mettre cette
epitaphe)". Es folgt nun der Text der Grabschrift, im Wesent-
lichen mit der von Parys hergestellten "übereinstimmend, jedoch
hinter "Toparcha" die Buchstaben
H. S. E.
hic situs est enthaltend. Der Schluss hinter „fCllCiICl'
posuit" ist jedoch gänzlich anders. Statt der Parysschen An-
gabe: „Obiit anno sal. M.DC.XL. XXX May aetatis LXIV."
heisst es
Obiit anno sal. Clf). IDC. XL. zEtatis LXIV.
Der Todestag ist also nicht angegeben. Und ferner fehlt
natürlich der Parys'sche Zusatz, an dessen Stelle jedoch sich
folgende Widmung Findet: