Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

218 
Peter Paul Rubens: 
Die Grabschrift. 
Wir werden diese Dinge weiter unten noch so ausführlich, 
als dies hier nöthig erscheint,'darzulegen suchen. Es wird 
sich dann zeigen, wie ganz oberflächlich, haltlos und ungerecht 
jene Vorwürfe und Anschuldigungen sind. Für jetzt bleiben 
wir bei der Paryslschen Behauptung „a posteris huc usque 
neglectum" stehen. 
Ist diese Behauptung wahr?  
Die Beantwortung dieser Frage bildet den eigentlichen 
Kernpunkt der vorliegenden Untersuchung. 
Wäre die Parys'sche Behauptung wahr, dass, bevor er 
selbst im Jahre 1755 die Grabschrift setzen liess, diese nicht 
vorhanden gewesen, und obwohl dereinst von Gervaerts 
verfasst, doch von den Nachkommen bis dahin nachlässiger- 
weise nicht ausgeführt worden sei,  wäre diese Behauptung 
wahr, so könnte Niemand vor 1755 eine Grabschrift gesehen 
und von ihr berichtet haben. Liegen aber solche Berichte vor, 
so geht schon aus dem blossen Vorhandensein derselben 
hervor, dass die Parys'sche Behauptung nicht wahr ist. 
Die von R. de Piles im Jahre 1677 herausgegebene 
Lebensgeschichte von Rubens, die wir hier sogleich 
unter der folgenden Nummer in Uebersetzung mittheilen, 
schliesst mit folgenden Worten: Rubens „w'urde in der Jakobs- 
kirche zu Antwerpen bestattet, wo seine Wittwe und seine 
Kinder zu seinem Andenken eine Kapelle errichteten, in der 
sie diese Grabschrift setzen liessen (oü ils ont fait mettre cette 
epitaphe)". Es folgt nun der Text der Grabschrift, im Wesent- 
lichen mit der von Parys hergestellten "übereinstimmend, jedoch 
hinter "Toparcha" die Buchstaben 
H. S. E. 
 hic situs est  enthaltend. Der Schluss hinter „fCllCiICl' 
posuit" ist jedoch gänzlich anders. Statt der Parysschen An- 
gabe: „Obiit anno sal. M.DC.XL. XXX May aetatis LXIV." 
heisst es 
Obiit anno sal. Clf). IDC. XL. zEtatis LXIV. 
Der Todestag ist also nicht angegeben. Und ferner fehlt 
natürlich der Parys'sche Zusatz, an dessen Stelle jedoch sich 
folgende Widmung Findet: 
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.