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Peter Paul
Rubens:
Die Grabschrift.
nach Basan (siehe hier S. 219 ff.) mitgetheilt, jedoch ohne irgend
eine Bemerkung daran zu knüpfen.
W. N. Sainsbury, Original unplublished papers etc.
London 1859. S. 232. Der Text stimmt im Wesentlichen mit
dem bei Hasselt befindlichen überein; eine englische, etwas
freie Uebersetzung ist beigegeben.
B. C. Du Mortier, Nouvelles recherches sur le lieu
de naissance etc. Brüssel 1862. S. 60. Der Text ist nach
Reiffenberg abgedruckt, also ohne den Parysschen Zusatz.
A. Michiels, Rubens et l'e'cole d,Anvers. 4. Aufl.
Paris 1877. S. 364, giebt, indem er sich auf Michel bezieht,
eine französische Uebersetzung des Textes.
AdolfRosenberg, Rubensbriefe. Leipzig 1881. S. 516.
Der Abdruck ist nach Reiffenberg gemacht und derParyssche
Zusatz in einer Anmerkung beigegeben; bei letzterem steht in
der dritten Zeile statt "Rubeniana" irrig "Rubenia", in der
siebenten fehlt "insignis" und in der achten steht statt „Rubenia"
irrig „Rubenii", auch fehlt die Schlusszeile „R. I. P."
Die von Parys gewählten Worte „a posteris huc usque
neglectum" haben, wie bemerkt, zu manchen, die Ange-
hörigen von Rubens tadelnden Auslassungen veranlasst, unter
denen einige besonders auffällig sind.
G. F. Waagen, in seinem zweiten Aufsatz über Rubensl),
erzählt von der Marmorplatte auf dem Grabe mit der einst
von Gevaerts verfassten Inschrift und macht dazu folgende
tadelnde Anmerkung: „Es gereicht übrigens der Familie
von Rubens, dessen Wittwe sich später mit einem Baron
von Bergeyck vermählte, nicht zur Ehre, dass diese In-
schrift erst hundert Jahre nach seinem Tode, von einem seiner
Nachkommen, dem Canonicus van Parys, wirklich gesetzt
worden ist". Dieser harte Tadel ist um so attffälliger, als
Waagen in seiner ersten Arbeit über Rubens?) gleichfalls von
dieser Marmorplatte und dieser Inschrift spricht, aber aus-
drücklich erklärt, dass in dieser Grabschrift .,gesagt wird, wie
diese Kapelle und dieses Denkmal von seiner Wittwe und
1) Kleine Schriften. Stuttgart 1875. S. 278.
9) In Raumefs historischem Taschenbuch von
1833,
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