Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

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Peter Paul 
Rubens: 
Die Grabschrift. 
PACIS INTER EOSDEM PRINCIPES MOX INITAE 
FUNDAMENTA FELICITER POSUIT. 
OBIIT ANNO SAL". M. DC. XL. XXX. MAY AETATIS LXIV. 
A CLARISSIMO GEVARTIO 
RUBENIO CONSECRATUM 
HOC WONUMENTUM 
OLIM PETRO PAULO 
A POSTERIS I-IUC USQUE NEGLECTUM, 
RUBENIANÄ STIRPE MASCULINA JAM INDE EXTINCTA 
HOC ANNO M. DCC. LV. PONI CURAVIT. 
R. D. JOANNES BAPT" JACOBUS DE PARYS, 
 HUIUS INSIGNIS ECCLESIAE CANONICUS 
EX MATRF. ET AVIA RUBENIA NEPOS. 
Hiernach ist die Grabschrift, welche nach dem Tode von 
Rubens Kaspar Gevaerts verfasst hat, von den Angehörigen 
nicht ausgeführt worden. Erst der Domherr der Jakobskirche, 
Jan Baptist Jakob van Parys, der von Rubens durch 
dessen Tochter und Enkelin abstammte, holte das Versäumte 
nach und liess sie im Jahre 1755 setzen. 
Diese Thatsachen, welche durch nichts als die eigenen von 
Parys gemachten Erklärungen beglaubigt sind, hat man dem- 
selben aufs Wort geglaubt, ohne dass man sich im geringsten 
zu Zweifeln, zu einer Kritik und anderweitigen Nachforschungen 
veranlasst gefühlt hätte. Eine nicht geringe Zahl von Schriften 
bringen daher diese 1755 gesetzte Grabschrift und danken es 
meistens noch Parys, dass er so würdig für die Ehre des 
Grabes von Rubens gesorgt hat. Einige machen dazu auch 
tadelnde Bemerkungen über die Angehörigen des Meisters. 
Der Text der Grabschrift wird nicht ohne verschiedene 
Abweichungen wiedergegeben, doch scheinen dieselben aus- 
nahrnelos aus der Absicht zu verbessern oder aus Flüchtigkeit 
entstanden zu sein. Ich führe folgende Schriften an: 
J. F. M. Michel, Histoire cle la vie de P. P. Rubens etc. 
Brüssel 1771. S. 270. Hier ist die Anfangszeile „D. O. M." 
weggelassen, hinter der Zeile „Steenii Toparcha" ist eine Zeile
	        
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