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Peter Paul
Rubens:
Die Grabschrift.
PACIS INTER EOSDEM PRINCIPES MOX INITAE
FUNDAMENTA FELICITER POSUIT.
OBIIT ANNO SAL". M. DC. XL. XXX. MAY AETATIS LXIV.
A CLARISSIMO GEVARTIO
RUBENIO CONSECRATUM
HOC WONUMENTUM
OLIM PETRO PAULO
A POSTERIS I-IUC USQUE NEGLECTUM,
RUBENIANÄ STIRPE MASCULINA JAM INDE EXTINCTA
HOC ANNO M. DCC. LV. PONI CURAVIT.
R. D. JOANNES BAPT" JACOBUS DE PARYS,
HUIUS INSIGNIS ECCLESIAE CANONICUS
EX MATRF. ET AVIA RUBENIA NEPOS.
Hiernach ist die Grabschrift, welche nach dem Tode von
Rubens Kaspar Gevaerts verfasst hat, von den Angehörigen
nicht ausgeführt worden. Erst der Domherr der Jakobskirche,
Jan Baptist Jakob van Parys, der von Rubens durch
dessen Tochter und Enkelin abstammte, holte das Versäumte
nach und liess sie im Jahre 1755 setzen.
Diese Thatsachen, welche durch nichts als die eigenen von
Parys gemachten Erklärungen beglaubigt sind, hat man dem-
selben aufs Wort geglaubt, ohne dass man sich im geringsten
zu Zweifeln, zu einer Kritik und anderweitigen Nachforschungen
veranlasst gefühlt hätte. Eine nicht geringe Zahl von Schriften
bringen daher diese 1755 gesetzte Grabschrift und danken es
meistens noch Parys, dass er so würdig für die Ehre des
Grabes von Rubens gesorgt hat. Einige machen dazu auch
tadelnde Bemerkungen über die Angehörigen des Meisters.
Der Text der Grabschrift wird nicht ohne verschiedene
Abweichungen wiedergegeben, doch scheinen dieselben aus-
nahrnelos aus der Absicht zu verbessern oder aus Flüchtigkeit
entstanden zu sein. Ich führe folgende Schriften an:
J. F. M. Michel, Histoire cle la vie de P. P. Rubens etc.
Brüssel 1771. S. 270. Hier ist die Anfangszeile „D. O. M."
weggelassen, hinter der Zeile „Steenii Toparcha" ist eine Zeile