Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

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Petex 
Paul Rubens: 
Geburtsort. 
Der 
archivar von Antwerpen bei Gelegenheit von Rubens 
dreihundertsten Geburtstag auftritt und, ohne dass eine in der 
Sache selbst liegende Veranlassung abzusehen wäre, die Du 
Mortiefschen Behauptungen sich aneignet, ist wahrlich mehr als 
attifällig. Jedermann weiss, was von Du Mortier's "Recherches" 
und „Nouvelles recherches" zu halten ist, aber Genard sagt, 
dass Du Mortier darin „völlig die Behauptung aufrecht 
erhält (houdt vol te beweren): die Stadt Antwerpen sei 
die Wiege" von Rubens. Und er fügt zwei Seiten 
weiter hinzu: „Es sei gesagt zum Lobe Du Mortiefs, seine 
Beweisschlüsse sind bis jetzt noch nicht widerlegt worden, 
sondern im Gegentheil: es geht aus Bescheiden hervor, die 
wir in besonderen und öffentlichen Sammlungen entdeckt 
haben, dass Rubens Mutter sich zu Antwerpen muss 
befunden haben ungefähr um die Zeit der Geburt des grossen 
Malersfll) Nun, denkt man doch, sollen die Enthüllungen, 
die Entdeckungen kommen! Aber der Stadtarchivar von Ant- 
werpen ist ein kluger Feldherr, der ohne Rückendeckung 
nicht vorgeht. Mit Vornehrnheit erklärt Genard: „Wir werden 
diese Stücke an die königliche Akademie von Belgien mittheilen; 
für jetzt werden wir uns darauf beschränken einige Zeitangaben 
hieraus zu vermeldenf") 
Und was giebt Genard zum Besten? Nichts, gar nichts, 
was zur Sache auch nur im geringsten von Belang wäre. Er 
erzählt, es gehe aus den Stadtrechnungen hervor, dass Jan 
Rubens eine Rente von 75 Pfunden besessen habe, die in 
Folge der Plünderung von Antwerpen im November I 576 habe 
herabgesetzt werden müssen, aber zur Zeit der Kölner Voll- 
macht vom 26 April 1577 noch nicht herabgesetzt gewesen 
sei. Die Zinszahlungen dieser Rente erfolgten jedesmal am 
27 Juni und 27 Dezember. „Es ist desshalb"  so fährt 
Genard wörtlich fort  „höchst wahrscheinlich, dass Maria 
Pypelincx sich nach Antwerpen begab gegen den Zeitpunkt, 
an welchem die Bezahlung geschehen musste, und zur Rege- 
lung der Verminderung, der die Rente unterzogen werden 
1) Aanteekeningen. S. 
2) Daselbst. S. l4jx5. 
und 
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