Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

nicht Bürger von Antwerpen. 
Rubens war 
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2? Februar 1620 gegenüberstellen, der unlängst verötfentlicht 
wurde  und in welchem Rubens „Schilder hem onthoudende 
tot Antwerpen," also nur sich zu Antwerpen aufhaltend 
genannt wird. In zwei Protokollen, die diesem Erlasse vor- 
uufgingen, vom 17 Mai und 8 Juni 1619, wird dem Namen des 
Künstlers nwoonende" und nresiderende" zu Antwerpen 
beigesetzt. 2) Ja selbst in der letztwilligen Urkunde vom 
16 September 1639 werden Rubens und dessen Frau lediglich 
„inwo0nderen deser stadt" genannt") 
Will man aus diesen Angaben der Urkunden einen Schluss 
ziehen, so wird derselbe nur dahin gehen können, dass 
Rubens lediglich Einwohner, Eingesessen er aber nicht 
Bürger von Antwerpen war. Und das ist gewiss auch ganz 
richtig. Rubens ist nicht Bürger von Antwerpen gewesen 
und deshalb findet sich auch sein Name nicht in den Bürger- 
büchern. Er gehörte zum erzherzoglichen Hofstaate und 
genoss überall in den spanischen Niederlanden eine bevor- 
rechtigte- Stellung. Weshalb er hätte Bürger von Antwerpen 
werden sollen, ist nicht abzusehen. 
5. Es wird eine Stelle in der von Joh. Brant herrührenden 
Lebensbeschreibung von Rubens älterem Bruder Philipp an- 
gezogen, in welcher es ganz allgemein heisst, dass dessen 
„Brüder, Schwestern und Eltern in Antwerpen zuerst die Luft 
geathmet" hätten, und ferner wird der englische Adelsbrief 
mit seinem noriundus" wieder ins Treffen geführtf) Wir haben, 
nach dem schon Gesagten, keine Veranlassung, diese Gründe 
und Beweismittel hier noch zu erörtern.  
Dass Du Mortier sein Steckenpferd mit Beharrlich- 
keit reitet, war seit Jahren bekannt; man hat ihm dieses Ver- 
gnügen gelassen, und niemand hat auf seine Behauptungen 
einen sachlichen Werth gelegt. Aber dass nun der Stadt- 
1) „Chr0nique des arts" 1878. S. 6112 u. H. Hymans, I-Iist. de 
1- grav. dans Päcole de Rubens etc. Brüssel 1879. S. 69. 
2) Aanteelaeningen. S. 51. 
3) Aanteekeningen. S. 24. 
4) Aanteekeningen. S. 14. und die daselbst gemachten Hinweise 
auf Du Mortier.
	        
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