Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

204 Peter Paul Rubens: Der Geburtsort. 
1618 gedenken, die Genard veröffentlicht hat, 1) und in welcher 
die drei Herren Jan Breughel, Hendrik van Balen und 
P. P. Rubens „Al1e Maler, Bürger und Eingesessene dieser 
Stadt"  "alle schilders, poorters ende ingesetenen deser stadt"  
Antwerpen genannt werden. Rubens ist hiernach also 
Bürger von Antwerpen gewesen. Da nun das Antwerpener 
Bürgerrecht nur durch Geburt von selbst oder ausdrücklich 
durch Verleihung erworben werden konnte, in den noch er- 
haltenen Bürgerbüchern aber von einer solchen Verleihung 
an Rubens nichts zu finden ist, so kann dieser es nur von 
Geburt besessen haben, muss also in der Stadt selbst geboren 
sein. Der obige Satz ist aber nur dahin richtig aufzufassen, 
dass alle drei Genannten Maler und Bürger beziehentlich 
Eingesessene von Antwerpen seien. Denn poorter, Bürger, 
civis ist etwas andres als ingeseten Eingesessener, incola. 
Dieser Unterschied wird in älteren Urkunden und Schriften mit 
voller Bestimmtheit festgehalten. Man kann da unzählige Male 
lesen „Poorteren ende inwoonende, "oder „Burgheren ende Inne- 
gesetenen" oder „Borger of Ingeseten" oder ähnliches mehr. 
Bürger und Eingesessene waren zwei Klassen von Einwohnern. 
Die Eingesessenen hatten zwar die lmeisten Rechte und Frei- 
heiten der Bürger, aber nicht die Zoll- und Steuerfreiheit u. s. w., 
waren also gewissermassen Bürger zweiter Klasse?) Dieses 
hatte doch Genard in seiner Eigenschaft als Stadtarchivar 
von Antwerpen wissen müssen. 
Aber selbst wenn er es nicht wusste, so hätte er sich doch 
sagen müssen, dass solche Wendungen wie „alle schilders, 
poorters ende ingesetenen deser stadt" doch vielleicht auch 
nur eine jener Formeln sein könnten, die sich in amtlichen 
und notariellen Schriftstücken fort und fort wiederholen. Man 
kann denselben die Worte aus dem, Rubens ein Privilegiunt 
für seine Stiche gewährenden, Erlasse der Generalstaaten vom 
1) Aanteekeningen. S. 196; vergl. auch die Leipziger "Kunst- 
chronik" 1877. Sp. 7z4j5 und die „Vlaamsche school" 1877. S. Söjy. 
2) Vergl. z. B. J. J. Orlers, Beschryv. der Stadt Leyden u. s. w. 
Daselbst 1641. S. 685 u. 687.  T. E. van Goor, Beschryv. van 
Breda etc. Haag. 1644. S. 288,  u. a. m.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.