Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

Rubens und das Antwerpener Bürgerrecht. 
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oder wenig später, genau zur selben Zeit als Marnix aus 
demselben Orte an Jan Rubens abmahnend und ablehnend 
schrieb, daselbst mit Wilhelm von Oranien, reist darauf nach 
Antwerpen, kommt gegen Ende des Monats dort nieder, reist 
mit dem Neugeborenen nach Siegen und richtet am 14 Juni 
schon wieder von hier aus das Gesuch an den Grafen Johann 
von Nassau. Wo bleibt da das Wochenbett? In höchstens 
40 Tagen Reisen von mehr als 800 Kilometern, theils in hoch 
gesegnetem Zustande, theils mit dem Säugling an der Brust, 
eine Zusammenkunft mit dem Fürsten von Oranien, dem be- 
trogenen Gatten derjenigen Frau, mit der ihr eigener Mann 
die Ehe gebrochen, eine Zusammenkunft, die für beide doch 
höchst peinlich hätte sein müssen. Und daheim der gefangene 
„untreue Mann" mit den Kindern! Das Mährchen Wäre zu 
mährchenhaft, auch wenn die Niederkunft nicht am 28 Juni 
erfolgt wäre. Und damit springt die Abenteuerlichkeit der 
Du Mortier-Genardschen Behauptungen in die Augen. Mit 
derartigen Kunststücken in der Behandlung und Auslegung 
geschichtlicher Urkunden kann man alles beweisen, was man 
will, muss oder soll. 
4. Weil Rubens „hohe politische Aemter bekleidete, ohne 
dass jemals gegen sein Bürgerrecht Beschwerde erhoben 
worden wäre, muss er in Belgien geboren worden seinf") 
Auch dieser Grund erscheint den bereits gemeldeten That- 
sachen gegenüber ohne Weiteres als hinfällig. Jedoch erscheint 
es noch von besonderem. Belang, dass Genard einen ganz 
wesentlichen Umstand übersieht. Rubens genoss als zum 
erzherzoglichen Hofe gehörig, die den Hofleuten zustehen- 
den Ausnahmen, Freiheiten und Vergünstigungen, überall im 
Bereiche der. spanischen Niederlande, ganz auf gleiche Weise, 
also auch zu Antwerpen, ohne dass er Bürger der Stadt zu 
sein brauchte?) 
Wir müssen ferner hier noch der Urkunde vom 28 August 
1) Aanteekeningen. S. 14 und die daselbst gemachten Hinweise 
auf Du Mortier. 
2) Siehe weiter unten die „Uebersicht u. s. w." [Gag den 23 Sep- 
Iember und 1610 den 9 und 20 Januar.
	        
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