Die
Ansprüche
Antwerpexfs von
1877-
197
Köln, Antwerpen und Siegen, Stellung zu der Frage, hin-
sichtlich des Ortes der Geburt nehmen mussten. Köln trat
vor den klaren Gründen, die für Siegen sprachen, zurück,
und selbst L. Ennen, der so lange als möglich die Ansprüche
seiner Stadt vertheidigt hatte, erklärte sich für Siegen. Siegen
seinerseits fasste den Beschluss, das Andenken des grössesten
seiner Kinder durch eine am Rathhause anzubringende Ge-
dächtnisstafel zu ehren, Welche an dem Festtage feierlich ent-
hüllt werden sollte. Köln und Antwerpen wurden hierzu
eingeladen. Köln gab dieser Einladung natürlich Folge, Ant-
Werpen lehnte ab, sintemalen Peter Paul Rubens nicht in
Siegen, sondern in Antwerpen geboren sei. Mit dieser letzteren
Behauptung müssen wir uns nun noch einmal, und zwar aus-
führlicher beschäftigen.
Bürgermeister und Schölfen von Antwerpen schrieben
auf die Einladung der Stadt Siegen wörtlich zurück: „Wir
bedauern der Aufforderung nicht entsprechen zu können,
denn Wir nehmen mit lauter Stimme für die Stadt Antwerpen
die Ehre in Anspruch, die Wiege des berühmten Rubens ge-
Wesen zu sein. Gerade um das Andenken an die Geburt
dieses AIIIWCFPCIICI" Malers zu erneuern, veranstaltet unsere
Stadt grossartige Feste, deren Glanz und Pracht des grossen
Meisters würdig sein sollen." Diese grossartigen Rubensfeste
wurden für die zweite Hälfte des Monats August angekündigt.
Man war überrascht, erstaunt. Man fragte sich: was denn für
neue Beweisstücke zu Gunsten von Antwerpen als Geburtsort
von Rubens entdeckt sein möchten, was denn die zweite
Hälfte des August mit dem dreihundertsten Geburtstag
von Rubens, der auf den 28 Juni fällt, zu schaffen habe?
Man erwartete Eitthüllungeil, Erklärungen aber man em-
pfing Enttäuschungen.
Der Stadtarchivar von Antwerpen, P. Genard, hatte
dieses undankbare Geschäft auf sich genommen. Warum? lässt
sich aus dem später zu Sagenden vielleicht entnehmen. Schon
um die Mitte des Monats Mai 1877 wurde ein Werk Genard's
angekündigt: „P. P. Rubens. Aanteekeningen over den
grooten meester en zijne bloedverwanten," und zwar
mit dem Bemerken, dass demselben "für die bevorstehenden