Aufklärung in bettet? der falschen Angaben.
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die Folge so verfuhr, darin handelte sie gewiss richtig. Noch
in dem mehr erwähnten Gnaden-Gesuche vom 14 Juni 1577,
wo sie verschiedene Vorschläge hinsichtlich des Aufenthaltsortes
ihres Mannes macht, tritt als Grundgedanke die Nothwendigkeit
hervor, dass er sich verberge und die Seinigen ohne Anstoss
und Aergerniss ernähre . pour se cacher et nous nourrir
sans schandale").1)
In diesem Bestreben, den Fehltritt mit seinen schlimmen
Folgen zu verheimlichen, wurde sie Wesentlich durch die
Urkunden unterstützt, welche von nassauischer Seite er-
gingen, denn auch von dieser Seite hatte man alle Veranlassung,
den Ehebruch der Gemahlin des grossen Oraniefs vor der
Welt möglichst in Nacht und Dunkelheit allerdings nicht
mit vollkommenem Erfolge z) zu begraben. In dem er-
wähnten Vertrage vom 15 Mai 1578 z. B. heisst es: dass Johann
Rubens „ausz allerhandt hochwichtigen und Ihm selbst wohl-
bewussteil ursachenn inn haft kommenm). In einem Erlass vorn
I0 Januar 1583 sagt der Graf Johann selbst ganz ähnlich: „aus
genugsam erheblichen, lhme vnd seinem weibe, Marie Pipe-
linx genant selbst wol bewussten vrsachenl") Aus diesen
Wendungen konnte nicht auf das Vergehen des Ehebruchs
geschlossen werden, vielmehr musste die Vermuthung, nach
zahlreichen Erfahrungen damaliger Zeit, dahin geleitet werden,
dass politische Vergehen vorgelegen hatten.
Dies Wollten Johann und Maria Rubens gewiss auch.
Hätten sie nun Siegen als Geburtsstätte ihrer Söhne Philipp
und Peter Paul offen genannt, so wäre die Neugierde und der
Drang nach Wissen gereizt, und die traurigen Vorfälle, die
auf den Ruf der Familie nicht ohne Einfluss hätten bleiben
kennen, wären bekannt geworden. Wer aber hängt sein
ßlgenes Unglück sagen wir nicht Vergehen, Verbrechen,
entehrende Kerkerhaft, Schande, Armuth, Noth, sondern
I) Bakhuizen, Les Rubens. S. 4.1.
2) Siehe die Mittheilungen im "Journal
161, nach dem „Neder1. spectator."
3) Bakhuizen, Het huwelijk. S. 167.
4) Annalen. Heft 20. S. 69.
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O1] 1877.
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