Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

Falsche Angaben seitens dler Familie Rubens. 
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jähriger Ehe einmüthig ohne allen Misston gelebt und dass 
sie zusammen I9 Jahre in Köln gewohnt hätten." Die Familie 
aber hatte 5 Jahre von jenen neunzehn nicht in Köln, sondern in 
Siegen gelebt; die Ehe War durch ein schweres Vergehen des 
Ehegatten gestört, welches harte Heimsuchungeia im Gefolge 
hatte. 
Ferner hatte Johann Brant, der Schwiegervater von 
Peter Paul, in der Lebensbeschreibung von dessen älterem 
Bruder Philipp Rubens angegeben, dass dieser zu Köln 
geboren seiJ) Ja, dieser selbst hatte in einer Eingabe an die 
Stände von Brabant gesagt, dass sein Vater „zu Köln noch 
einige Kinder von seiner Frau gekriegt und darunter namentlich 
den Bittsteller." ( tot Ceulen, alwaer hy alnoch eenige 
kinderen by zyne huysvrouwe heeft gecregen ende namentl. 
den suppliant .   In dieser Eingabe suchte er das Bürger- 
recht von Antwerpen nach, welches er," da er nicht daselbst 
geboren war, erwerben musste, um das ihm zugedachte Amt 
eines Stadtschreibers übernehmen zu können. Er erhielt das 
erbetene Bürgerrecht. In dem Bürgerbuche findet sich unterm 
I4 Januar 1609 der Name von Philipp Rubens eingetragen, 
und zwar von der Hand des Stadtschreibers De Moy, der 
bald nachher der Schwiegervater von Philipp wurde; von 
desselben De Moy Hand ist dem Namen beigefügt: „geboren 
van" aber das Wort "Coelen" ist von anderer Hand nach- 
getragen?) 
Auch in der „Vie de Rubens," die inhaltlich von Peter 
Paul's eigenem Sohne herrührt, findet sich die Nachricht, dass 
Köln die Geburtsstadt des grossen Meisters sei. 
Es muss hieraus geschlossen werden, dass man im Kreise 
der Rubens'schen Familie den Sachverhalt in Betreff der 
Geburt der beiden Söhne Philipp und Peter Paul in Siegen 
geflissentlich verheimlichte, und so that als ob die Familie 
während der ganzen Dauer ihrer Abwesenheit von Antwerpen 
1) Die Stelle unter andern bei Du Mortier," Recherches. S. 32. 
2) Du Mortier, Recherches. S. 71. 
3) Siehe die weiter unten anzuführcnden „Aanteekeningen" von 
Gänard. S. n. 
Riegel I. 13
	        
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