Siegen die Gebl
lrtsstadt v0!
Rubens.
191
kunft ihre Mutter eingetroffen war, verlassen habe. Wer
hierfür nicht klare und bündige Beweise erbringen kann, muss
den Widerspruch einstellen. Jedes andere weitere Beweis-
mittel zu Gunsten von Köln oder Antwerpen könnte nur
gekünstelt sein und müsste suchen den Kernpunkt der Frage
Zu verdunkeln und zu umgehen. Es würde von selbst hin-
fällig sein.
Der einzige Ausweg, wenn man Siegen nicht die Ehre
geben will, ist der, dass man erklärt, die Sache sei nicht
Spruchreif. Diesen Ausweg hat jüngsthin noch Paul Mantz
in einer längeren Abhandlung über Rubens beschritten. 1) Er
sagt: „Was uns betriift, so halten wir es für klug, uns nicht
in dieser heiklen Frage zu binden." Aber dieser Ausweg ist
in Wirklichkeit keiner, denn er beruht auf Mangel an Kennt-
niss der Quellen und auf Oberflächlichkeit des Urtheils. Mantz
erkennt an, dass Maria Rubens „die Seele des Hauses war,"
und doch lässt er sie, ungeachtet der höchst verhängnissvollen
Lage der Familie, mit einem Kinde unter ihrem Herzen, in
der Welt herumreisen. „Und gerade eben weil Maria Pype-
lincx viel gereist ist, wissen wir nicht genau, an welchem
Orte der grosse Rubens geboren ist." Bei einem solchen, die
Sache so wenig erschöpfenden Standpunkt wird Alles, was
vorgebracht wird, zu gewöhnlichem Spaltenfüllsel, das keinen
Anspruch auf wissenschaftliche und geschichtliche Bedeutung
hat.
Wer nicht nachweisen kann, dass Maria Rubens
nach dem 14 Juni 1577 sich von Siegen entfernt hat
und vor dem 28 Juni noch nicht heimgekehrt war, muss
nach Lage der urkundlichen Beweismittel anerkennen,
dass Rubens in Siegen geboren worden ist. Hier liegt der
Schlüssel der Sache.
Mit dem Nachweise, dass Peter Paul Rubens am 28 Juni
1577 in Siegen zur Welt gekommen, wäre denn auch die
Thatsache gesichert, dass der grosse Künstler in der evan-
gelischen Kirche getauft worden ist. Die Familie hielt
sich in Siegen, wo es keine katholische Gemeinde gab, und
Gazette
des
beaux arts.
Januan
1881.
14