Aufenthalt der Maria Rubens zu Siegen, 1577.
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Frau und Kinder ihm dafür überwiesen bleibenf") Im Urtexte
heisst es: "demeurent pour cela aflectez," wobei man die Be-
deutung von demeurer als nwohnen" und diejenige von affecter
im juristischen Sinne als „anweisen, überweisen, haften" be-
rücksichtigen muss. Rubens vollzog in Köln, wie schon er-
wähnt, die Vollmacht am 26 April, und war im Ganzen etwa
zwölf Tage von Siegen abwesend, so dass er Anfangs Mai
wieder bei den Seinigen war. Hierdurch ist bewiesen, dass
Maria Rubens bis Anfangs Mai unzweifelhaft in
Siegen war.
Es liegen ferner Eingaben der Maria Rubens und
deren Mutter Klara Pypelincx an den Grafen Johann
vor, die in Sielgen am 14 Juni 1577 geschrieben sind?)
Der lnhalt dieser Eingaben steht einerseits mit den Zwecken
jener Vollmacht in Verbindung, andererseits leitet er die
Verhandlungen ein, welche zum Abschluss des erwähnten
Vertrages vom 15 Mai 1578 führten; er gehört hier nicht
nothwendig zur Sache. Dagegen stellen die Eingaben ur-
kundlich fest, dass Maria Rubens Mitte Juni zu Siegen
sich befand. Und da kein Wort in denselben vorkommt, dass
sie, wenn die Antwort des Grafen Johann erfolgen würde,
nicht mehr in Siegen anwesend, sondern verreist sein würde,
da sie vielmehr ihren Willen grundsätzlich und in erster Stelle
dahin anspricht, sich nicht von ihrem Manne zu trennen, so
muss man schliessen, dass sie die nächste Zeit nach jenen Ein-
gaben gleichfalls in Siegen gewesen sei. Hierfür spricht be-
sonders auch die ganze Lage, in welcher die Familie sich zu
Siegen befand. Rubens hatte sich unterm 9 Mai 1573, bei Ver-
lust des Lebens und Vermögens, mit schwerem Eide verpflichtet,
als Gefangener der Grafen von Nassau in Siegen zu wohnen,
nicht von da zu weichen, nicht in die Kirche und nicht vor
die Stadt zu gehen u. s. w., wie die strengen Bedingungen
alle genau verzeichnet sind. 3) Und seine Frau Maria hatte am
folgenden Tage, wo er, aus dem Dillenburger Gefängnisse
Bakhuizen, Les Rubens.
Bakhuizen, Les Rubens.
Bakhuizen, Les Rubens.
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