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Peter Paul
Rubens:
Der Geburtsort.
anbringen lassen konnte, die schon von Mering wegen ihrer
Uebertriebenheit verspottet wurde. 1)
Die scheinbar so vollkommene Schlüssigkeit in der Kette
aller dieser Thatsachen hat jedoch einige schwache Stellen,
die ohne weiteres einen Verdacht anregen können. In der
Bescheinigung des Rathes von Köln heisst er nämlich auf-
fälliger Weise nicht, wie man erwarten müsste, "beständigen"
Wohnsitz, sondern rgewöhnlichen," was einen ausser-
gewöhnlichen Wohnsitz von kürzerer oder längerer Dauer
an einem anderen Orte nicht ausschliesst. Und ferner sagt
Rubens selbst nur, dass er in Köln bis zum zehnten Jahre
erzogen, keineswegs aber dass er daselbst auch geboren,
dass Köln seine Geburtsstadt sei, was er doch gewiss in
diesem Zusarnmenhange nicht ungesagt gelassen hätte, wenn
es der Fall gewesen wäre. Er hätte, wäre er wirklich in Köln
geboren, ganz unbedingt schreiben müssen: „lch bin der Stadt
Köln sehr zugethan, weil ich allda geboren und bis zum
zehnten Jahre meines Lebens erzogen bin." Das Fehlen dieses
einen WVortcs kann nicht ohne Absicht sein; es ist von grosser
Bedeutung. Deshalb hatte man es früher auch in den Text
des Briefes eingeschmuggelt, und erst der Vergleich mit der
erhaltenen Urschrift machte die Fälschung offenbar?) Das
sind die schwachen Stellen; sie deuten den Ort an, wo jene
Kette einen derartigen Riss erhalten hat, dass die Ansprüche
von Köln, die Geburtsstadt von Rubens zu sein, als hinfällig
erscheinen müssen.
Ehe wir nun diese Verhältnisse darstellen, berühren wir
kurz die Attsprüclue Antwerpems, die so lange gegenüber
1) F. E. von Mering" und L. Reischert. III. S. 274 ff. Die
Inschrift selbst bei Merlo. S. 389. Wie blind Wallraf verfuhr,
bezeugt der Umstand, dass das Haus über dem Thorwege gross
und breit mit der Jahreszahl 1729 bezeichnet ist, und dass er in
diesem Hause Rubens 1577 geboren werden lässt.
2) Michel, Histoire de Rubens etc. Brüssel 1771. S. 261 und
danach auch bei Mering und Reischert III. S. 278 u. 289. VergL
Annalen, Heft 9 u. 10. S. 216. Merlo. S. 38516, u. Gachet, S. 278.
Anmerk. 1.