Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

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Peter Paul 
Rubens: 
Der Geburtsort. 
anbringen lassen konnte, die schon von Mering wegen ihrer 
Uebertriebenheit verspottet wurde. 1) 
Die scheinbar so vollkommene Schlüssigkeit in der Kette 
aller dieser Thatsachen hat jedoch einige schwache Stellen, 
die ohne weiteres einen Verdacht anregen können. In der 
Bescheinigung des Rathes von Köln heisst er nämlich auf- 
fälliger Weise nicht, wie man erwarten müsste, "beständigen" 
Wohnsitz, sondern rgewöhnlichen," was einen ausser- 
gewöhnlichen Wohnsitz von kürzerer oder längerer Dauer 
an einem anderen Orte nicht ausschliesst. Und ferner sagt 
Rubens selbst nur, dass er in Köln bis zum zehnten Jahre 
erzogen, keineswegs aber dass er daselbst auch geboren, 
dass Köln seine Geburtsstadt sei, was er doch gewiss in 
diesem Zusarnmenhange nicht ungesagt gelassen hätte, wenn 
es der Fall gewesen wäre. Er hätte, wäre er wirklich in Köln 
geboren, ganz unbedingt schreiben müssen: „lch bin der Stadt 
Köln sehr zugethan, weil ich allda geboren und bis zum 
zehnten Jahre meines Lebens erzogen bin." Das Fehlen dieses 
einen WVortcs kann nicht ohne Absicht sein; es ist von grosser 
Bedeutung. Deshalb hatte man es früher auch in den Text 
des Briefes eingeschmuggelt, und erst der Vergleich mit der 
erhaltenen Urschrift machte die Fälschung offenbar?) Das 
sind die schwachen Stellen; sie deuten den Ort an, wo jene 
Kette einen derartigen Riss erhalten hat, dass die Ansprüche 
von Köln, die Geburtsstadt von Rubens zu sein, als hinfällig 
erscheinen müssen. 
Ehe wir nun diese Verhältnisse darstellen, berühren wir 
kurz die Attsprüclue Antwerpems, die so lange gegenüber 
1) F. E. von Mering" und L. Reischert. III. S. 274 ff. Die 
Inschrift selbst bei Merlo. S. 389.  Wie blind Wallraf verfuhr, 
bezeugt der Umstand, dass das Haus über dem Thorwege gross 
und breit mit der Jahreszahl 1729 bezeichnet ist, und dass er in 
diesem Hause Rubens 1577 geboren werden lässt. 
2) Michel, Histoire de Rubens etc. Brüssel 1771. S. 261 und 
danach auch bei Mering und Reischert III. S. 278 u. 289.  VergL 
Annalen, Heft 9 u. 10. S. 216.  Merlo. S. 38516, u. Gachet, S. 278. 
Anmerk. 1.
	        
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