Beweismittel
für Köln.
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Communionm) Im Jahre 1587 starb er zu Köln, nachdem er
inzwischen, unzweifelhaft aus politischen Rücksichten, der
Ketzerei Lebewohl gesagt hatte. Er wurde in der Peterskirche
bestattet, und die Inschrift auf seinem Grabsteine meldete unter
Anderm, dass er in Köln „i9 Jahre zugebracht" und mit seiner
Frau „26 Jahre einmüthig ohne allen Missklang gelebt habellß)
Hiermit stimmt überein, wenn der Rath der Stadt Köln
der Wittwe, die nach Rubens Tode nach Antwerpen zurück-
kehrte, bescheinigte, dass sie „mit ihrem Manne von 1569 (1568)
bis zum Tage der Urkunde, dem 27 Juni 1587, in dieser Stadt
ihren gewöhnlichen Wohnsitz (consuetum domicilium)
gehabt habe; dass sie noch daselbst wohne und sich in allem
wohlgeziemend geführt habe etcßlä)
Dazu kommt nun, dass Peter Paul Rubens selbst in dem
bekannten Briefe vom 25 Juli 1637, der sich auf das Gemälde
der „Kreuzigung Petri" in der Peterskirche zu Köln bezieht,
Sagt: „Ick ben seer gheaffectiotieerdt voor de stadt Ceulen, 0m
dat ick aldaer ben opgevoedt tot het thienste jaer rnyns le-
vensj") oder auf hochdeutsch: „Ich bin der Stadt Köln sehr
zugethan, weil ich allda bis zum zehnten Jahre meines
Lebens erzogen bin."
Und endlich findet man, wie bereits erwähnt, bei Gelenius
sogar das Haus bezeichnet, in welchem Rubens zu Köln ge-
boren ist.
So schien denn durch diese Beweismittel die in der „Vita
Rubenii" gemeldete Nachricht, dass Köln der Geburtsort
von Peter Paul Rubens sei, erhärtet, und man begreift, dass
ein Mann wie Wallraf, der einen so lebhaften Sinn für den
Ruhm Köln's und dabei eine sehr rege Einbildungskraft besass,
im Jahre 1822 jene lnschriftstafel am Hause Sternengasse N0. to
1) Ennen's erste Schrift. S. 55 und 65.
2) J, J. Merlo, Kölnische Künstler. S. 353. F. F. Michel,
Histoire de la vie de P. P. Rubens etc. S. 18. Ueber den
Untergang der Grabplatte s. F. E. von Mering u. L. Reischert, Zur
Geschichte der Stadt Köln etc. (Köln 1839). III. S. 281.
3) Ennetfs erste Schrift. S. 25 und 81.
4) Gachet, Lettres inedites de Rubens etc. (Brüssel 1846). S. 277
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