Geburtsort u
Geburtstag nach zeitgenössischen Nachrichten.
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Weiter hat dann A. Spiess im 20. Hefte der „Annalen
des historischen Vereins für den Niederrhein" (Köln 1869) aus
dem Archiv zu Idstein neue Urkunden veröffentlicht, denen er
einen längeren Aufsatz voranschickte und die erspäter auch
in der kleinen Schrift „Eine Episode aus dem Leben der
Eltern von P. P. Rubens" (Dillenburg 1873.) bearbeitete.
In diesen Schriften entwickelte sich die Angelegenheit.
Treten wir nun der Darlegung derselben näher.
Der Anlass, dass hinsichtlich des Gebfurtsortes von
Rubens überhaupt eine Frage entstehen konnte, liegt darin,
dass weder der Geburtsort noch der Geburtstag, dessen Fest-
stellung, wie berichtet werden wird, eng mit dieser Frage
verknüpft wurde, durch ein bestimmtes urkundliches Zeugniss
beglaubigt ist. Es fehlt nicht allein an einer rechtsgültigen
eigentlichen Urkunde, sondern es schien auch an bestimmten
glattbtvtirdigen Erklärungen in allen zeitgenössischen Nach-
richten zu fehlen, da man diejenigen, welche als solche ange-
sehen werden müssen, nicht gehörig beachtete.
Wir nehmen diese zeitgenössischen Nachrichten
vorweg.
Die älteste derselben dürfte die Angabe bei Gelenius:
aDe admiranda sacra et civili rnagnitudine Coloniae," welches
XYerk bereits 1645 erschien, sein, dass Rubens zu Köln im
"Sprengel von St. Peter und zwar in dem gräüich Gronsfeldf
schen Erbhause geboren worden sei. 1) Aber diese Nachricht
scheint keine weitere Verbreitung und Beachtung gefunden zu
haben, wie aus folgendem erhellet.
Die nächstälteste Quelle ist die Unterschrift unter dem
gestochenen Bildnisse des Rubens, welches sich im "Gulden-
Cabinet"? von Cornelis de Bie befindet. Dies Werk gehört
dem Jahre 1662 an, aber 72 dieser Bildnisse, und darunter
auch das Rubenäsche, Waren bereits vorher, im Jahre 1649,
1) Die Stelle, auf die zuerst, durclrWallraf davon unterrichtet,
X. de Burtin (Traitö. I. S. 168-177) aufmerksam gemacht hat,
1st abgedruckt bei Merlo, Kölnische Künstler etc. Köln 1850. S. 386,
bei Verachter, Gönöalogie devRubens etc. Antwerpen 1840.
S. 43 u. a. a. O.