nrichtung der niederländischen Schützenverbände.
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auch wiederholt den Schützen im Haag gemacht wordenß)
Seit dem Jahre 1445 waren die Schützen in Leyden zum
Auszug im Dienste der Grafen von Holland als städtische
Kriegshülfe unter dem Stadtbanner verpflichtet. Seit der
Belagerung von 1574 waren sie in vier, seit 1599 in sechs und
am Schluss des grossen Krieges in acht Fähnlein getheilt.
Jedes Fähnlein bestand aus acht Haufen (Quartieren), jeder
Haufen aus drei Rotten. Der Oberst hiess Dekan, die Führer
der Fähnlein hiessen Hauptleute. Verpflichtet zum Schützen-
dienst war jeder dienstfähige Einwohner und Bürger von
I8 bis 60 Jahren. Der Schütterseid wurde in die Hand eines der
Bürgermeister geschworen. Alle Jahre einmal war allgemeine
Waffenschau mit öffentlichem Aufzuge und Festlichkeiten in
den beiden, mit einander verbundenen Duhlen, die durch ihre
Anlage und Einrichtung die übrigen Duhlen in Holland
übertrafen. 2)
Zu Haarlem wurde im Jahre 1582, also bald nachdem
die Spanier die unglückliche Stadt wieder hatten räumen
müssen, die Schütterei nach Kriegsgebrauch unter Obersten,
Hauptleuten u. s. w. neu geordnet und in sechs Fähnlein
getheilt. Als Zweck derselben ist angegeben: Bewachung und
Beschützung der Stadt in Krieg und Frieden, bei Tag und
Nacht. Die Schützen schliessen und öffnen die.Thore, stellen
die Wachen und Runden u. s. w. Daneben haben sie
F elddienstübungen mit kriegerischem Aufzüge durch die Stadt,
sowie Schiessübungen und Feste im Duhlhause. Ehedem
Stand die Gilde unter einem Dekan und vier Räthen. Wer
den Papagei abschoss wurde König; er wurde mit Fuss-
gesiämpf und l-Iändeklatschen, mit Trompeten und Trommeln,
q I) J- de Riemer, Beschryving van ,s Gravenhage etc. Delft
17:0. I. S. 696. 705.
_ 2) J. J. Orlers, Beschr. d. Stadt Leyden etc. Das. 1641.
5' 160- 585 ff. F. van Mieris en D. van Alphen, Beschr. d. stad
l-eyden etc. Das. 1770. II. S. 407-432, wo eine erhebliche Anzahl
Welähvoller Urkunden aus dem Archive der Schütterei mitgetheilt
sm .
Riegel I. 8